ᐅ Energieeinsparverordnung sommerlicher Wärmeschutz
Erstellt am: 18.05.18 20:42
seat8818.05.18 20:42
Hallo liebes Forum, von unsrem Architekten habe ich heute ein Schreiben bekommen dass wir laut Energieeinsparverordnung auch im Erdgeschoss Rollläden anbringen müssen.
Da wir Eckfenster im EG haben (in Südost und Südwest Ausrichtung), und dort zwecks des fehlenden Mauerstücks in der Ecke keine Rollläden passen haben wir uns dafür entschieden gehabt im EG keine zu installieren, sondern nur im OG. Nun heißt es dass wir welche vorsehen müssen um die Norm zu erfüllen. Wie ist die Regelung wenn es dafür keine gibt? Kann es passieren dass die Fenster somit nicht genehmigt werden? Wie verbindlich ist diese Energieeinsparverordnung? Vielen Dank
Da wir Eckfenster im EG haben (in Südost und Südwest Ausrichtung), und dort zwecks des fehlenden Mauerstücks in der Ecke keine Rollläden passen haben wir uns dafür entschieden gehabt im EG keine zu installieren, sondern nur im OG. Nun heißt es dass wir welche vorsehen müssen um die Norm zu erfüllen. Wie ist die Regelung wenn es dafür keine gibt? Kann es passieren dass die Fenster somit nicht genehmigt werden? Wie verbindlich ist diese Energieeinsparverordnung? Vielen Dank
niri0918.05.18 20:52
Die Energieeinsparverordnung ist bindend und die Anforderungen müssen erfüllt werden.
Genauso wie die Energieeinsparverordnung vorschreibt bei der Gasheizung noch Solarkollektoren zu haben, wie viele entscheidet ebenfalls die Energieeinsparverordnung Berechnung
Genauso wie die Energieeinsparverordnung vorschreibt bei der Gasheizung noch Solarkollektoren zu haben, wie viele entscheidet ebenfalls die Energieeinsparverordnung Berechnung
niri0918.05.18 20:58
Wer ein Haus baut, muss die Richtlinien der Energieeinsparverordnung beachten. Dafür steht im Zweifel der Aussteller des Energieausweises gerade. Neue Wohngebäude dürfen bestimmte Richtwerte für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlen nicht überschreiten. Darüber hinaus müssen sie so gebaut oder gedämmt sein, dass auch der Wärmeverlust unter einem bestimmten Grenzwert liegt. Wie hoch diese Werte sind, geht aus Tabellen in der Anlage der Energieeinsparverordnung hervor. Die Tabellen können Bauherren auf der Webseite des Bundesjustizministeriums einsehen.
ypg18.05.18 21:12
Wir wurden auch damit konfrontiert, da wir aus Kosten- und ästhetischen Gründen keine haben wollten.
Wir sollten so einen Wisch unterschreiben. Wir haben uns letztendlich für Rollläden entschieden, da es dabei um Wärmeisolierung geht... und die ist nicht ohne. Heißt: wir sind so froh, die Rollläden zu haben.
Wir sollten so einen Wisch unterschreiben. Wir haben uns letztendlich für Rollläden entschieden, da es dabei um Wärmeisolierung geht... und die ist nicht ohne. Heißt: wir sind so froh, die Rollläden zu haben.
Kekse18.05.18 21:36
Selbst wenn du dürftest: Du willst den sommerlichen Wärmeschutz nicht schlechter ausführen als die Energieeinsparverordnung verlangt, sonst sitzt du ganz schnell im Sommer in einer 40 Grad heißen Bude und kriegst die Wärme nicht mehr raus. Evtl. ist es möglich, statt Rollläden irgendeine Art von Vordach zu installieren? Das geht manchmal auch.
hanse98718.05.18 22:45
Ich finde zu größeren Glasflächen gehört eine außenliegende Beschattung. Ich hab die letzten Wochen mich beruflich ein wenig in das Thema Kühllastberechnung eingearbeitet. Da mach die Beschattung einen großen Unterschied aus.
Ich persönlich mag Raffstores, auch wenn diese mehr kosten. Neben der Beschattung kann man diese auch noch ein wenig drehen um auch raus blicken zu können.
Ich persönlich mag Raffstores, auch wenn diese mehr kosten. Neben der Beschattung kann man diese auch noch ein wenig drehen um auch raus blicken zu können.
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