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ᐅ Endabrechnung und Abschlagsrechnungen, Aufschlüsselung Lohnkosten


Erstellt am: 29.03.22 12:44

Sube29.03.22 12:44
Hallo allerseits,

ich würde gerne einige einen Teil der Lohnkosten unserer nun mit fast einem Jahr Verspätung langsam dem Ende entgegen gehenden Hausrenovierung von der Steuer absetzen. Das passt meiner Meinung nach am ehesten in den Bereich "Kosten / Förderungen" - falls es etwas passenderes gegeben hätte, bitte ich um Entschuldigung.

Die Situation ist die folgende:

1) Ich habe im Jahr 2021 diverse Abschlagsrechnungen "für bisher erbrachte Leistungen" erhalten, die dann auch 2021 bezahlt worden sind. Auf diesen Rechnungen sind keine Lohnkosten separat ausgewiesen. Für eine detaillierte Aufschlüsselung wurde ich vom Architekten auf die Endabrechnungen vertröstet.

2) Vom Elektriker habe ich nun eine Endabrechnung erhalten. Diese besteht aus drei Einzelrechnungen. Dort sind zwar Lohnkosten ausgewiesen, aber alles ist auf 2022 datiert: "Leistungsdatum: 31.1.2022", "Rechnungsdatum" und "Datum des Lieferscheins: 7.3.2022" sowie "Ausführungszeitraum: 9.3.2021 bis 31.1.2022". Alle Arbeiten wurden aber definitiv noch 2021 durchgeführt, die letzten (kleineren) kurz vor Weihnachten.

3) Die drei in der Endabrechnung zusammengefassten Einzelrechnungen stimmen leider nicht mit den Abschlagsrechnungen überein, so dass sich auch auf diese Art nicht nachweisen lässt, welche Lohnkosten im Jahr 2021 angefallen und bezahlt worden sind.

4) Nachdem ich unseren Elektriker die Situation erklärt habe und um Rechnungen gebeten habe, die ich für die Steuererklärung verwenden kann, windet er sich ziemlich. Er müsse die Rechnungen neu schreiben, das wäre ein sehr großer Aufwand und überhaupt wäre 2021 bei ihm schon fertig abgerechnet.

Meine Frage: ist das OK so oder habe ich Anrecht auf eine klarere Aufschlüsselung wann genau die einzelnen Lohnkosten angefallen (und bezahlt worden) sind? Ist es nicht so, dass sich die Endabrechnung auch klar auf die vorherigen Abschlagsrechnungen beziehen muss?

Danke!
guckuck229.03.22 14:29
Ich würde alle drei Rechnungen auf Grund des falschen Leistungszeitraums und der fehlerhaften Berücksichtigung der Abschlagsrechnungen als ungültig zurückweisen und bis zur Klärung keinerlei Zahlung leisten.
HilfeHilfe30.03.22 05:47
Rechnungsdatum ist irrelevant. Entscheident beim Absetzen der Rechnung ist das Zahlungsdatum. Wenn es in 2022 gezahlt wird, dann kannst du es auch erst 2022 absetzen
Sube23.04.22 11:57
Danke für die Antworten,

offene Forderungen gibt es nahezu keine mehr, da der Elektriker nur noch ein paar kleinere Restarbeiten durchführen muss. Somit konnte ich zwar meinen Unmut loswerden, neue Rechnungen mit korrekten Daten habe ich dennoch leider keine bekommen. Mal schauen, was unser Finanzamt dazu sagt - über die Kontoauszüge kann ich ja indirekt nachweisen, dass die Hauptsumme der Zahlungen in 2021 geflossen ist.
HilfeHilfe schrieb:

Rechnungsdatum ist irrelevant. Entscheident beim Absetzen der Rechnung ist das Zahlungsdatum. Wenn es in 2022 gezahlt wird, dann kannst du es auch erst 2022 absetzen

Das Problem ist hier ja genau anders herum: Die Rechnungen wurde 2021 bezahlt, aber laut Abschlussrechnung wurden die Arbeiten in 2022 durchgeführt.

Gruß, Sube
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