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ᐅ Endabnahme durch das Bauamt Pflicht bei privaten Häusern?


Erstellt am: 22.10.18 20:46

X-Eagle22.10.18 20:46
Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
Als Bauherrengemeinschaft haben wir im Ortenaukreis/BW uns zusammengeschlossen und ein 6-Familienhaus gebaut.
Jetzt, ca. 5 Jahre später kommt das Bauamt und sagt, dass die Endabnahme nicht durchgeführt wurde und diese schnellstens nachgeholt werden soll.
Wir alle waren davon ausgegangen dass diese damals gemacht wurde.

Wisst Ihr ob die Endabnahme durch das Bauamt hier Pflicht ist?
Wie haben nämlich von verschiedenen Architekten unterschiedliche aussagen erhalten. unter anderem auch dass bei Privat gebauten Häusern diese nicht zwingend erforderlich ist.
Aber was ist richtig und wo steht dies "schwarz auf weiß"!?

Danke für Euren Support!

MfG
User081522.10.18 21:05
Das kommt darauf an, ob die Abnahme in der Baugenehmigung vorgeschrieben wurde, § 67 Landesbauordnung BW
X-Eagle22.10.18 21:10
Hi, und die Baugenehmigung bekomme ich wahrscheinlich nur vom Architekten oder dem Bauamt?
Ich habe leider keine Dokumente darüber bei mir gefunden und der Architekt sagt er hat auch keine Dokumente mehr...
readytorumble23.10.18 08:22
Passt gerade zum Thema: Weiß jemand, wo ich meinen Autoschlüssel hingelegt habe?

Nein, im Ernst: Woher sollen wir aus dem Forum wissen, wo ihr eure Baugenehmigung abgelegt habt?
HilfeHilfe23.10.18 09:59
Tja und nu ? 6 Familienhaus , irgendeiner von den 6 wird wohl was an Unterlagen haben
Nordlys23.10.18 10:24
In SH ist eine Fertigstellungsanzeige zu machen und das Gebäude ist einzumessen fürs Katasteramt.
Jetzt ist es am Amt, zu entscheiden, ob es so zufrieden ist oder das überprüfen will durch eine Abnahme vor Ort.
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