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Gerddieter

Allerdings danke ich Dir für die Inspiration zu einem Beitrag mit dem Gegenstand "Zielvereinbarungen mit dem Architekten". .... Aber jetzt schon´mal Danke für den Hinweis - man sieht ja oft den Wald vor Bäumen nicht, welche Fragen sich der Bauwillige so alle stellt !
Super Idee @11ant ! Auch wenn es für mich zu spät kommt.
Tatsächlich sollte der Bauwillige sich vir dem Vertrag im klaren sein was er alles vom Architekt erwartet und das auch schriftlich festhalten! Das weiss der Bauwillige ja vorhergar nicht so genau...
Will ich dass der Architekt nicht nach der 3. Korrektur im Entwurf sagt keinen Bock mehr? Festhalten!
Will ich auch mal 3D Bilder gezeigt bekommen? - Festhalten!
Will ich zu einem vereinbarten Zeitpunkt fertig sein? Festhalten!
....
 
11ant

11ant

Super Idee @11ant ! Auch wenn es für mich zu spät kommt.
Die Idee habe ich mir in der Tat auf die Tu-ich-Liste geschrieben - aber daß das für Dich zu spät kommt, sehe ich weniger pessimistisch.
Tatsächlich sollte der Bauwillige sich vir dem Vertrag im klaren sein was er alles vom Architekt erwartet und das auch schriftlich festhalten!
Ich schrieb das ursprünglich - wesentlich von Dir inspiriert - wegen des Aspektes "trödelnde Architekten", die nach meiner Beobachtung (als mehr als Einzelfälle) ein neues Phänomen sind. Aber was Du nun im Weiteren schreibst, sind nochmals andere Aspekte, nämlich gewandelte Erwartungen der Auftraggeber, die des Kommunizierens bedürfen:
Will ich dass der Architekt nicht nach der 3. Korrektur im Entwurf sagt keinen Bock mehr?
Eigentlich schuldet der Architekt seinem Auftraggeber einen genehmigungsfähigen Entwurf. Daß der Auftraggeber in Foren erlesen hat, wie andere Bauherren ihren Zeichenknecht mit siebenunddrölfzig Hinundheränderungen triezen und eventuell denken das "müssse" so sein, das ahnt der Architekt von sich aus nicht. Davon abgesehen braucht man m.E. im Landeanflug auch keine Schleifen zu fliegen, wenn der Bauherr diszipliniert in der LP 2 anbringt, was diskutiert werden soll.
Will ich auch mal 3D Bilder gezeigt bekommen?
Das ist nicht nur ein Zusatzwunsch, sondern auch nicht ganz ungefährlich (da es praktisch Software erfordert, die nicht im professionellen Planungsprozess vorkommt). D.h. man erzeugt dafür eine Ausarbeitung, die dann nicht automatisch in die weitere Planung kompiliert wird. Dabei können sich Fehler einschleichen.
 
G

Gerddieter

Eigentlich schuldet der Architekt seinem Auftraggeber einen genehmigungsfähigen Entwurf.
Das ist aber in der Realität ein sehr konkretes Problem.

Ehepaar schildert Architekt Wünsche/Größe/Raumprogramm.
Architekt macht einen Entwurf der diesem kaum entspricht.
Der Bitte, das besser zu machen kommt er nach, jetzt stimmen etwa 50% dessen was man wollte.
Über Fassade etc. wurde noch gar nicht gesprochen. Die Küche dürfte etwas größer sein, das Fenster etwas breiter- etc... es erfolgt nach dem Zweiten Treffen die Bitte das aufzunehmen.
Architekt kommuniziert das da jetzt eine Rechnungsstellung erfolgen müsse, da er schon zwei Entwürfe vorgelegt habe die er als "genehmigungsfähig" betrachtet.

Das Konkrete Problem: der Architekt liefert einen genehmigungsfähigen Entwurf, der so nie bestellt wurde. Der Bauherr soll blechen. Wenn so Architektenplanung funktioniert, kann ich nur JEDEM privaten Bauherrn empfehlen, keine Standardarchitektenverträge zu unterschreiben.... dann könnt ihr Eure Wünsche/Vorstellungen vergessen...
GD
 
11ant

11ant

Ehepaar schildert Architekt Wünsche/Größe/Raumprogramm.
Architekt macht einen Entwurf der diesem kaum entspricht.
Ein Entwurf entsteht in der Leistungsphase 3, dem geht in der Leistungsphase 2 ein Vorentwurf voraus, der diskutiert worden sein sollte. Änderungswünsche sollten aus dem Vorentwurf vollständig in den Entwurf eingeflossen sein, sonst sehe ich die Leistungsphase 3 mangelhaft erfüllt.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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