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ᐅ Elternhaus kaufen - eine gute Idee?


Erstellt am: 06.05.15 13:23

FrankH06.05.15 16:32
Bieber0815 schrieb:

Richtig, dafür fällt Schenkungssteuer an, wobei es aber hohe Freibeträge gibt. Wenn es nicht gerade ein Mehrfamilienhaus in München ist ...
Es ist ja kein Geschenk, sondern ein Kauf. Wenn natürlich unter Wert verkauft wird, könnte man eine Teilschenkung annehmen.
Bauexperte06.05.15 16:41
Bieber0815 schrieb:

Wozu die Einschränkung? Auch wertvolle Häuser dürfen verschenkt werden. Der Eigentümer kann frei über sein Eigentum verfügen (einschränkend könnten hier sein: eingetragene Lasten im Grundbuch). Ggf. fällt Schenkungssteuer an, meinst Du das?
Ja.

Grüße, Bauexperte
Bieber081506.05.15 16:52
FrankH schrieb:
Es ist ja kein Geschenk, sondern ein Kauf. Wenn natürlich unter Wert verkauft wird, könnte man eine Teilschenkung annehmen.
Oh, ja, das ist korrekt!
BOLA7906.05.15 18:24
Oh Wahnsinn! Wirklich tolles Forum! Ich habe weder so schnell, noch mit so vielen hilfreichen Antworten gerechnet.

Ich hab es fast befürchtet, dass es den einen Anlaufpunkt nicht geben wird. Aber so ist es halt.

Um noch ein wenig mehr Licht ins Dunkel zu bringen:

Ja, Vater bräuchte Geld. Hat zwar eine ganz ordentliche Rente, aber muss sich natürlich trotzdem einschränken und ihn plagt die permanente Angst, dass es doch nicht reicht. Ist auch auf der Suche nach kleineren Jobs. Ich denke nur, er hat für sein Leben genug gearbeitet und sollte seine Rente genießen. Die Hausverkaufgeschichte kommt auch nicht von ihm, ist so eine Idee von mir, bei der er zu Geld kommt, ich aber auch was davon habe, da ich leider nicht in der Lage bin Geld zu verschenken. Ich weiß auch gar nicht, ob er einwilligen würde, aber wenn ich ihm dieses Angebot unterbreite, dann sollte die Durchführbarkeit schon geklärt sein.

Ein weiterer, nicht ganz uneigennütziger Grund ist: Mein Vater glaubt, er wüsste wie vererben geht. Das Problem ist aber, er ist verwitwet und hat wieder geheiratet. Mein Vater glaubt nun aber, da er diese Frau erst geheiratet hat, als das Haus schon da war, dass sie an dem Haus nicht erbberechtigt ist. Für ihn ist klar, dass mein Bruder und ich das Haus erben werden. Er wehrt sich gegen eine Beratung und es wird auch kein Testament gemacht. Denn, es ist ja klar, wer erbt. Mir wurde die Erbfolge aber in diesem Fall so erklärt, dass, wenn mein Vater zuerst stirbt, die Stiefmutter 50% erbt, mein Bruder und ich jeweils 25%. Korrigiert mich, wenn diese Beratung falsch war.
Mein Bruder hat kein Interesse an dem Haus.Ich hatte aber auch schon daran gedacht, ob er wenigstens eine kleine Summe ausgezahlt bekommt. Ich will durch den Kauf praktisch der "falschen" Vererberei zuvor kommen.

Danke noch mals für die vielen , ausführlichen Antworten.

LG
Bola
lastdrop06.05.15 20:46
ich versteh Deine Motivation, aber Du nimmst einiges an Risiko auf Dich.
Was willst Du mit dem Haus, wenn Du nie drin wohnen willst?
nathi06.05.15 20:59
Vielleicht wäre in diesem speziellen Fall ja auch eine Zustifterrente oder Rückwärtshypothek geeigneter, um dem Vater Geld zukommen zu lassen, wenn die Kinder das Haus eh nicht wollen.
rente