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ᐅ Elektriker-Rechnung nach 2,5 Jahren - Was sind meine Rechte?


Erstellt am: 18.11.16 09:59

OlliD.18.11.16 09:59
Hallo liebe Baufreunde.

Habe momentan ein kleines Problem mit unser Baufirma bzw. deren ehemaligem Elektriker.

wir haben jetzt nach 2,5 Jahren eine Rechnung vom Elektriker bekommen, für diverse ausgeführte Sonderleistungen. Laut Baugesetzbuch weiß ich, dass die im Recht sind, innerhalb der 3 Jahre diverse Gewerke noch zu berechnen, wenn die Ihre Leistung erbracht haben.

Nun kommen wir aber zu meinem Problem. Es geht um diverse Sachen, die ich damals direkt bei der Baufirma bestellt habe, bevor wir den Auftrag unterzeichnet haben. Dafür habe ich meine Schwiegereltern als Zeugen, da diese dabei waren.

Während der Bauphase habe ich dann unseren Bauleiter gefragt, ob diese bestellten Sachen beachtet bzw. berechnet werden, da wurde mir gesagt, dass diese im Pauschalpreis mit enthalten sind (auf der Leistungsübersicht waren diese Sachen nicht aufgeführt bzw. nicht nachgetragen).

Klar, war es auch mein Fehler, denn ich hätte ja genauer prüfen können, bevor wir etwas unterschreiben, aber nichts desto trotz, hat mit der Bauleiter es ja am Telefon zugesagt.

Der Elektriker soll ja sein Geld bekommen, keine Frage, nur sehe ich es nicht ein, die gesamte Summe zu tragen, nur weil die Baufirma es vergessen hat, mit einzukalkulieren.

Wie kann ich da jetzt am besten argumentieren, bzw. wie sieht es rechtlich aus?
Legurit18.11.16 10:09
Würde vermuten, dass du wenig Aussicht auf Erfolg hast und den Elektriker erstmal sowieso bezahlen musst, wenn die Leistung erbracht und von dir beauftragt wurde.

Allerdings habe ich wenig Ahnung.

Ich könnte mir vorstellen, dass du gegen die Baufirma klagen kannst - dann musst du es nachweisen - unklar, ob deine Schwiegereltern als Zeugen reichen. Gegebenenfalls kannst du andere Bauherren ausfindig machen, die das Gleiche Schicksal erlitten haben.

Was sagt denn die Baufirma dazu?

Um welchen Betrag geht es denn? Die Kosten für das Verfahren / rechtliche Beratung sind sicherlich nicht unerheblich.
sirhc18.11.16 10:16
Wenn es nirgendwo steht, wie will denn dann umgekehrt der Elektriker nachweisen, dass -was auch immer- überhaupt beauftragt wurde? Oder verstehe ich jetzt was falsch?
Musketier18.11.16 10:17
Wenn du "Schwein" bist, kürzt du erstmal die Rechnung überweist die Differenz und schreibst eine Mail, warum du die Rechnung gekürzt hast. Danach wird sich sicherlich der Elektriker bei dir melden, dass das nicht geht und dann einigt ihr euch bei der Hälfte.
OlliD.18.11.16 10:48
BeHaElJa schrieb:
Würde vermuten, dass du wenig Aussicht auf Erfolg hast und den Elektriker erstmal sowieso bezahlen musst, wenn die Leistung erbracht und von dir beauftragt wurde.

Allerdings habe ich wenig Ahnung.

Ich könnte mir vorstellen, dass du gegen die Baufirma klagen kannst - dann musst du es nachweisen - unklar, ob deine Schwiegereltern als Zeugen reichen. Gegebenenfalls kannst du andere Bauherren ausfindig machen, die das Gleiche Schicksal erlitten haben.

Was sagt denn die Baufirma dazu?

Um welchen Betrag geht es denn? Die Kosten für das Verfahren / rechtliche Beratung sind sicherlich nicht unerheblich.

Bei dem Betrag liegen wir unter 1000 Euro. Sprich, eine Gerichtsverfahren lohnt sich nicht.
Die Baufirma streitet natürlich erstmal alles ab (wurde nicht bestellt, haben wir nie drüber gesprochen usw). Wir haben bald ein persönliches treffen, um die Sache zu besprechen (Baufirma und wir).
Das Problem ist, dass der Elektriker und die Baufirma auch Stress haben und es anscheinend auf dem Rücken der Kunden austragen.
OlliD.18.11.16 10:54
sirhc schrieb:
Wenn es nirgendwo steht, wie will denn dann umgekehrt der Elektriker nachweisen, dass -was auch immer- überhaupt beauftragt wurde? Oder verstehe ich jetzt was falsch?

Nachweisen kann er es so direkt wohl nicht, nur Anhand der Rechnung, die er erst der Baufirma und dann uns ausgestellt hat. Aber unterschrieben oder ähnliches habe ich bei Ihm nicht. Das ding war auch, dass er von der Baufirma nicht mal die Leistungsübersicht bekommen hatte und keinen Plan hatte, was wo hin sollte usw.
elektrikerrechnungzeugenbauleiterleistungsübersicht