ᐅ Einzug bei 85% Luftfeuchtigkeit
Erstellt am: 15.04.15 22:03
ILWJ 08.05.8 16:11
Klar gibt es die Rückmeldung, sorry!
Also, der Bauleiter hat uns bei Baubeginn aufgezeigt das unser Haus Anfang 03-2014 mit Puffer fertig ist.
Das alte Haus ist noch da, wir haben aber schon Nachmieter.
Mittlerweile sind die Nachmieter ausquartiert worden, was für uns auch nicht kostenlos ist.
Der Bauträger verweigert jegliche Hilfe...
Da Geld nun mal endlich ist, müssen wir asap rein.
Der Estrich wurde aufgeheizt, und den Boden lasse ich nun erst nach der Messung legen.
Einzug wenn der Boden drin ist.
Danke für eure Antworten!
Also, der Bauleiter hat uns bei Baubeginn aufgezeigt das unser Haus Anfang 03-2014 mit Puffer fertig ist.
Das alte Haus ist noch da, wir haben aber schon Nachmieter.
Mittlerweile sind die Nachmieter ausquartiert worden, was für uns auch nicht kostenlos ist.
Der Bauträger verweigert jegliche Hilfe...
Da Geld nun mal endlich ist, müssen wir asap rein.
Der Estrich wurde aufgeheizt, und den Boden lasse ich nun erst nach der Messung legen.
Einzug wenn der Boden drin ist.
Danke für eure Antworten!
Jaydee 08.05.8 20:01
emer schrieb:
Ich würde so oder so vermeiden in ein unfertige Haus einzuziehen. Mit dem Einzug gilt vieles/alles in aller Regel automatisch als abgenommen.Das ist so nicht ganz richtig. Es gilt zwar als abgenommen, allerdings kann auch hier noch eine Mängelliste erstellt werden.Wir mussten ja auch vor Fertigstellung einziehen und ich habe bei unserem BU darauf bestanden, die Endabnahme gemeinsam zu machen. So wurden noch einige Mängel in die Mängelliste aufgenommen, die nachträglich dann behoben wurden.
€uro 10.05.10 13:52
ILWJ schrieb:
....laut Bauleiter ist das Mauerwerk toll trocken, alle Hygrometer und der Körper sagen etwas Anderes... Dann mal rechtzeitig sämtliche Schränke abrücken und auf Schimmel kontrollieren ! Wie eine theoretische Kontrollierte-Wohnraumlüftung in rein nicht durchströmten Grenzbedingungen tatsächlich wirksam wird, lässt sich an fünf Fingern abzählen!Dein? Bauleiter ist Erfüllungsgehilfe seines Auftraggebers !
v.g.
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