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ᐅ Einstellung einer Zeitrafferkamera zum Hausaufbau


Erstellt am: 19.10.14 23:18

Bauexperte02.12.14 09:25
splitti schrieb:

.. Da muss es doch schon eine gesetzliche Regelung zu geben?!
Mehrere ...

**grundsätzlich hat jede Person, die ein Foto aufnimmt, das Urheberrecht am Bild. Dieses Urheberrecht wird jedoch durch das Persönlichkeitsrecht und etwaige bestehende Nutzungs- und Verwertungsrechte eingeschränkt. Auch das Markenrecht spielt in einigen Fällen eine Rolle. Das bedeutet für die fotografische Praxis: nicht jedes Foto darf einfach so weiter gegeben oder gar veröffentlicht werden. Manche Fotos dürfen Sie noch nicht einmal anfertigen.

**verständliche Zusammenfassung von Akademie.de

Grüße, Bauexperte
HilfeHilfe02.12.14 10:40
splitti schrieb:
Im Gegensatz zu vielen soll das ein reines privates Andenken sein. Mein Haus ist meine Privatsphäre und es gehört nicht ins Internet...
Mir geht es eher um die Firmen die dort arbeiten und deren Mitarbeiter. Denken wir mal an den Skandal mit LIDL und Aldi zurück mit den Kameras über den Kassen. In Firmen ist das Filmen von Büros usw. auch Betriebsratsthema. Man könnte das ja als Arbeitsüberwachung auslegen. In der Fotografie dürfen ja Passanten auf einem Bild ungefragt fotografiert und veröffentlicht werden, wenn diese nicht Hauptbestandteil des Bildes sind... Zum Beispiel Ablichtung Kölner Dom, Sportstadion usw.
Ich finde das beim Hausbau etwas gespalten das Thema, weil die Firmen Bestandteil beim Hausbau sind, ggf. sogar die Mitarbeiter erkennbar sind. Auch wenn ich es nicht veröffentliche und auch nur immer jede Minute ein Foto mache, ist es je nach Sichtweise und Empfindlichkeit eine Grauzone...
Von daher hoffe ich darauf, dass mir hier jemand vielleicht doch Klarheit in das Thema bringen kann! Mir eine schriftliche Erlaubnis zum Fotografieren zu holen habe ich mir auch schon überlegt, die Frage ist dann wiederum: reicht das?



Ich nehme das mit den eigenen Interessen nicht persönlich, aber genau hier hast Du den Falschen mit dem Kommentar erwischt

na du legst es dir zu einseitig aus. Kölner Dom, Bahnhöfe etc haben was mit innerer Sicherheit zu tun. Und selbst dieses Thema ist umstritten. Aldi & Co hat nachweislich unerlaubt gefilmt und ist deswegen verklagt worden.

Google View macht auch die Leute unkenntlich wenn du es willst.

Ich würde nicht gerne als Strecke fotografiert werden. Ich könnte als Bauarbeiter auch so ein Ding einfach mal schwups auf den Boden fallen.......... hm
DaLinux02.12.14 14:33
Bauexperte schrieb:
grundsätzlich hat jede Person, die ein Foto aufnimmt, das Urheberrecht am Bild. Dieses Urheberrecht wird jedoch durch das Persönlichkeitsrecht und etwaige bestehende Nutzungs- und Verwertungsrechte eingeschränkt. Auch das Markenrecht spielt in einigen Fällen eine Rolle. Das bedeutet für die fotografische Praxis: nicht jedes Foto darf einfach so weiter gegeben oder gar veröffentlicht werden. Manche Fotos dürfen Sie noch nicht einmal anfertigen.

Aufnahmen, die man gar nicht machen darf, sind sehr eng gesteckt. Z.B. darf ich niemanden Fotografieren, der sich auf einem vor Blicken geschützten Bereich, auf seinem Grundstück (nackt) aufhält oder in sein Bad filmen.
Weiter gab es erst wieder etwas in den Nachrichten über ähnliches in der Presse zu lesen (Justizminister Maas schwächt Gesetzentwurf zu Nacktbildern ab)

Wenn ich von meinem Grundstück, für PRIVATE Zwecke Bilder mache, spielt das Recht am eigenen Bild keine Rolle mehr.
Ich dürfte z.B. mit einem Modellfluggerät über das Grundstück meines Nachbarn fliegen und die normal einzusehenden Bereiche filmen, wenn ich sie für rein private Zwecke mache.

Was bei privaten Bildern, eines Hausaufbaus an moralischen Bedenken zu beachten sind, überlasse ich dann lieber anderen. Ein Verbot oder eine Genehmigungspflicht sehe ich hierbei nicht.
Bauexperte02.12.14 16:41
Guten Tag,
DaLinux schrieb:

Wenn ich von meinem Grundstück, für PRIVATE Zwecke Bilder mache, spielt das Recht am eigenen Bild keine Rolle mehr.
Ich weiß nicht, woher Du Deine Wahrheit nimmst, denn diese Aussage stimmt nicht. Falls Du Hobbyfotograf bist, solltest Du Dich kundig machen, bevor Ärger droht. Ggfs. kann Yvonne hierzu auch etwas schreiben.
DaLinux schrieb:

Ich dürfte z.B. mit einem Modellfluggerät über das Grundstück meines Nachbarn fliegen und die normal einzusehenden Bereiche filmen, wenn ich sie für rein private Zwecke mache.
Nein, darfst Du nicht; der Nachbar hat regelmäßig einen Unterlassungsanspruch Dir gegenüber!

Ich hoffe, daß sich hier noch ein Anwalt zu Wort meldet; er kann es weit besser erklären als ich. Falls nicht, siehe bspw. AG Meldorf (83 C 568/11), hier ging es zusätzlich um den Beweggrund, daß ein abgestelltes Auto häufig verkratzt wurde. Die Kamera mußte auf Betrieben des Nachbarn entfernt werden.
DaLinux schrieb:

Was bei privaten Bildern, eines Hausaufbaus an moralischen Bedenken zu beachten sind, überlasse ich dann lieber anderen. Ein Verbot oder eine Genehmigungspflicht sehe ich hierbei nicht.
Was Du "siehst" und was nicht, bleibt Dir unbenommen. Tatsache ist, daß - obschon unterschiedliche Gerichtsurteile vorliegen - es nicht ganz so clever ist, eine Baustelle, auch nicht die eigene - auf "glauben" hin zu filmen

Grüße, Bauexperte
splitti02.12.14 17:20
Bei dem Fallbeispiel handelt es sich m.E. um ein eindeutig anderes Gerät. Kamera ist nun mal wirklich nicht Kamera... Wir reden ja hier um etwas weitwinkliges wo ich nicht sehen werde, was genau Mitarbeiter A macht, ich sehe maximal, dass da ein Punkt war.
Ich habe noch mal Kontakt aufgenommen mit Brinno, dort wurde mir erst mal erklärt, dass die Kamera wirklich NUR die Zeitrafferfunktion hat, also keine Video oder Fotofunktion.
Schaut Euch meinen Film an, der Bahnhof ist im 1 Sekunden Intervall aufgenommen und es ist schon sehr schwer jemanden zu erkennen. Hier meinte jemand "ich will mich nicht als Linie auf einem Video sehen". Man wird wohl auch eher ein umherflippender Punkt sein!

Ich habe mich bei befreundeten Fotografen, er ist sich "todsicher", dass man sein privates Grundstück fotografieren kann wie man will, wenn die Bilder denn nicht veröffentlicht werden. Das ist halt eine Meinung... Er sagte auch, sobald 12 Menschen (als Gruppe, sprich kein Einzelfoto mit 11 im Hintergrund) auf einem Bild sind, erlischt das Recht des Einzelnen. Es gibt hier IMMER Sonderregelungen, keine Frage.

Da ich aber Kontakt zu professionellen Zeitrafferkollegen habe, werde ich mich dort mal umhören. Die machen sowas ja auch beruflich, dann aber mit entsprechend aufwendigeren Equipment. Man muss eindeutig sagen, dass Brinno definitiv keine super scharfen Objektive in so ein kleines Stück Hardware gebaut hat.

Die Sache ist wirklich komplex und nicht so einfach zu bewerten... Und bevor ich mir da Ärger ins Haus hole, werde ich mal möglichst alles Wissen mobilisieren was geht. Ich habe schon die Hoffnung durch Aufklärung und je nachdem durch Einverständnis aller Beteiligten so eine Aufnahme machen zu können. Es ist eine tolle Erinnerung, es ist zudem seit Jahren mein Hobby, es soll rein für die Hausherren sein (keine Veröffentlichung)...

In sofern bin ich dankbar für Stimmen von Bauexperte und DaLinux...
DaLinux02.12.14 17:32
Hallo Bauexperte,

es geht ausschließlich um Aufnahmen, die nicht veröffentlicht werden dürfen.
Bist du dir ganz sicher?

Ich werde morgen nach Quellen Ausschau halten und euch gegebenenfalls damit beglücken.

Ansonsten noch einen schönen Abend.
brinnogrundstückurheberrecht