ᐅ Einmessung des Gebäudes vor dem Bau
Erstellt am: 24.10.12 06:19
gigi24.10.12 06:19
Hallo,
wir haben einen Muster Werkvertrag bekommen und da steht, dass die Einmessung des Gebäudes vor dem Bauen auf Schnurgerüst durch einen öffentlichen Vermesser erfordern soll.
Wir dachten, dass das zum Hauspreis gehört, da es ja mit dem Bauen des Hauses zu tun hat.
Will der GU bei Fehlplatzierung des Hauses etwa dafür nicht verantwortlich sein?
Wir müssen uns drum selber kümmern. Das kostet uns natürlich wieder etwas.
Ist das so üblich?
Gigi
wir haben einen Muster Werkvertrag bekommen und da steht, dass die Einmessung des Gebäudes vor dem Bauen auf Schnurgerüst durch einen öffentlichen Vermesser erfordern soll.
Wir dachten, dass das zum Hauspreis gehört, da es ja mit dem Bauen des Hauses zu tun hat.
Will der GU bei Fehlplatzierung des Hauses etwa dafür nicht verantwortlich sein?
Wir müssen uns drum selber kümmern. Das kostet uns natürlich wieder etwas.
Ist das so üblich?
Gigi
Wastl24.10.12 08:28
Was ist in der Baubranche üblich? Da hat jeder einen anderen Vertrag. Bei uns waren sämtliche Baunebenkosten und Arbeiten selbst zu Organisieren und zu zahlen. Wir hatten einen zertifizierten Vermesser. War bei uns für das Schnurgerüst, die Grobabsteckung und die Nivellierung ca. 300 €. Da kommen noch viel größere Patzen die nicht beim Haus dabei sind,... Anschlussgebühren Kanal / Wasser / Strom / Gas / Telefon / Kabel / Erschließungskosten / usw.
Bauexperte24.10.12 09:03
Hallo,
Bei einem Werkvertrag mit einem konventionellen Anbieter mußt Du - wie mein Vorposter richtig bemerkt hat - mit jeder Menge zusätzlicher Kosten rechnen; zumeist im Bereich TEUR 35 - 40. In dieser Zahl sind dann jedoch weder die Malerarbeiten noch Bodenbeläge berücksichtigt, noch die Außenanlagen oder eventuelle Extra´s wie eine Garage.
Freundliche Grüße
gigi schrieb:Die überwiegende Mehrheit der Hausanbieter bietet Dir ein "Stück" Haus an; anders sieht es nur bei Bauträgern aus. Da diese sowohl Grundstück als auch Haus aus einer Hand liefern, sind nahezu alle Bau- und Nebenkosten - bis auf die GEW sowie die Notarkosten - im notariellen Kaufvertrag abgedeckt.
wir haben einen Muster Werkvertrag bekommen ...
Ist das so üblich?
Bei einem Werkvertrag mit einem konventionellen Anbieter mußt Du - wie mein Vorposter richtig bemerkt hat - mit jeder Menge zusätzlicher Kosten rechnen; zumeist im Bereich TEUR 35 - 40. In dieser Zahl sind dann jedoch weder die Malerarbeiten noch Bodenbeläge berücksichtigt, noch die Außenanlagen oder eventuelle Extra´s wie eine Garage.
Freundliche Grüße
Marit24.10.12 09:51
Das stimmt, was ist heute üblich...?
Wir haben es so gehandhabt, dass wir mit unserem Bauunternehmer an einen Tisch gesessen sind und Punkt für Punkt durchgegangen sind. Er hat uns ausdrücklich erklärt welche Punkte nicht dabei sind(so bspw. Anschluss Strom/Telekom, Baugenehmigung) und uns gleich ne ca. Hausnummer genannt, was da auf uns zusätzlich noch zukommt. So hatten wir gleich zu Beginn eine größtmögliche Kostentransparenz.
Wir haben es so gehandhabt, dass wir mit unserem Bauunternehmer an einen Tisch gesessen sind und Punkt für Punkt durchgegangen sind. Er hat uns ausdrücklich erklärt welche Punkte nicht dabei sind(so bspw. Anschluss Strom/Telekom, Baugenehmigung) und uns gleich ne ca. Hausnummer genannt, was da auf uns zusätzlich noch zukommt. So hatten wir gleich zu Beginn eine größtmögliche Kostentransparenz.
gigi26.10.12 17:40
weiß jemand wie teuer so eine Einmessung (vier Ecken Haus 9x9 ) sein darf?
Die Vermessungesfirma, die auch die Grundstücke eingemessen hat (Grenzsteine) will von uns 900€ dafür haben...dies kommt mir etwas teuer vor.
Die Vermessungesfirma, die auch die Grundstücke eingemessen hat (Grenzsteine) will von uns 900€ dafür haben...dies kommt mir etwas teuer vor.
NemoN27.10.12 07:38
glaub das kommt schon hin (Gebührensatzung für Vermesser?)
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