Einliegerwohnung - Definitionsfrage

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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Calli47

Kann ich dazu beisteuern, das im Kreise der Gutachter im Allgemeinen von etwa 10% ausgegangen wird, die ein Haus mit Einliegerwohnung weniger wert ist im Vergleich zu einem Haus ohne Einliegerwohnung
Weniger? So paradox es sich anhört, aber das wäre in meinem Fall sogar besser wenn es weniger wert wäre! ;-)
 
C

cschiko

Ist aber wie gesagt lediglich eine Faustregel und nix wirklich Greifbares, da am Ende eh gilt "jedes Objekt" hat seine Eigenheiten. Da es ja hier auch keine ganz explizit abgeschlossene Einliegerwohnung wäre, ist es auf jeden Fall ein Sonderfall. Denn die Vermietbarkeit ist damit sicher eingeschränkt. Beim Keller ist dann schon erstmal die Frage, ob dies überhaupt genehmigter Wohnraum ist?
 
C

Calli47

Beim Keller ist dann schon erstmal die Frage, ob dies überhaupt genehmigter Wohnraum ist?
Laut Architektenplan ja. Das Haus ist in einen Abhang gebaut, so dass die Vorderseite ebenerdig ist und Fenster hat. Allerdings sind die Räume kreuz und quer über die Kelleretage verteilt. Um ins Bad zu kommen müsste man über den Flur. Zwischen zwei Räumen auf der einen und der anderen Hausseite liegt ein kleiner Vorraum, der wiederum in einen Raum führt wo alle Leitungen ankommen, der Revisionsschacht liegt und der Sicherungskasten. Soll heissen, als Vermieter müsste man zwingend Zugang zu diesem Raum haben und wäre damit im Bereich des Mieters. Das Haus war und ist mit Sicherheit nicht als Haus mit Einliegerwohnungen gedacht und konzipiert, meine Eltern als Erbauer hatten keinerlei Interesse in der Hinsicht. Es geht daher nur um die Frage ob es Einliegerwohnungen wären wie die liebe Miterbenschaft behauptet.
 
Y

ypg

ob es Einliegerwohnungen wären
Vergiss es. Oder besser: das kann die liebe Verwandtschaft vergessen.
Hier kann man erkennen, dass es ein künstliches Aufblähen eines stinknormalen EFHs ist, welches nicht dazu gebaut wurde, eine Einliegerwohnung zu beherbergen.

Natürlich kann man mit mehr oder weniger aufwändigen Umbaumaßnahmen aus vielen Gebäuden etwas zusätzlich stricken oder die Nutzung verändern, aber hier handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit ausgebautem DG und Keller - mehr nicht (wenn Deine Schilderung so stimmt, und davon kann man ja ausgehen, weil Du keinen Nutzen an einer Falschangabe gewinnst)
 
C

Calli47

aber hier handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit ausgebautem DG und Keller - mehr nicht (wenn Deine Schilderung so stimmt, und davon kann man ja ausgehen, weil Du keinen Nutzen an einer Falschangabe gewinnst)
Ich hoffe, es wird bei meinen Beiträgen deutlich, dass ich genau das Gegenteil will, das heisst, das Haus nicht künstlich aufwerten ;-) Und ich danke euch für die vielen Hinweise, das beruhigt mich schon mal!

Eine Frage habe ich noch in dem Zusammenhang: in der Nachbarschaft steht ein ähnliches Haus, ähnlich in der Bauweise, Herstellungsjahr, Größe etc. Allerdings hat dieses Haus zusätzlich eine komplett abgetrennte Wohnung, die sehr groß ist und einen eigenen Eingang mit eigener Haustür hat. Man kommt weder von dieser Wohnung ins Haupthaus oder umgekehrt vom Haupthaus in diese Wohnung. Ich weiss, was dieses Haus wert ist und könnte daraus Rückschlüsse auf mein eigenes Haus ziehen. Kann man in etwa angeben in Prozent, wieviel Wertsteigerung durch eine solche Wohnung ein Haus erhält?
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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