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ᐅ Einhaltung Schallschutzvorgaben bei Abnahme einer ETW sicherstellen


Erstellt am: 28.03.22 23:04

rosinanthe28.03.22 23:04
Hallo Forum,

nachdemnich nun zwei Jahre still mitgelesen und gelernt habe, wende ich mich heute mit einer eigenen Frage an euch.
Ich habe eine neu errichtete ETW vom Bauträger erstanden. Fertigstellung wird August 2022 sein. Das Gebäude hat drei Etagen und insgesamt neun Parteien.
In der Bauleistungsbeschreibung wurden Dezibel-Werte und Normen angegeben, die durch den verbauten Schallschutz eingehalten werden sollen.
Wenn ich Recht verstehe, kehrt sich nach einer Abnahme und Übergabe der ETW durch mich die Beweislast um, falls ich irgendwo einen Mangel vermute.
Wenn ich nun bei der Abnahme einen Mangel vermute, wäre es dann Aufgabe des Bauträgers mir nachzuweisen, dass dieser nicht vorliegt?
Konkret: bei der Abnahme wird das Gebäude unbewohnt und leise sein. Einhaltung der Dezibel-Werte mangels Messgerät und Lärm für mich in diesem Moment wohl nicht überprüfbar. Kann ich blind einen Mangel vermuten und den Bauträger zwingen mir die Einhaltung der Bauleistungsbeschreibung zu beweisen? Oder wird er mir ebenso "blind" versichern, dass die Bauleistungsbeschreibung gilt und eingehalten wurde?
Muss ich bis nach dem Einzug aller Parteien warten und dann, bei Auffälligkeiten, selbst prüfen wie laut die Gesellschaftsgeräusche eindringen/ausdringen?

Danke,
Rosinanthe
SoL29.03.22 01:19
rosinanthe schrieb:

Muss ich bis nach dem Einzug aller Parteien warten und dann, bei Auffälligkeiten, selbst prüfen wie laut die Gesellschaftsgeräusche eindringen/ausdringen?

Danke,
Rosinanthe

Ja.

Wie stellst Du Dir eine Alternative denn vor? Mitarbeiter der Baufirma gehen in die restlichen Wohnungen und spielen dort Fußball mit lauten Fangesängen?
rosinanthe29.03.22 04:13
SoL schrieb:

Ja.

Wie stellst Du Dir eine Alternative denn vor? Mitarbeiter der Baufirma gehen in die restlichen Wohnungen und spielen dort Fußball mit lauten Fangesängen?
Warte, ich erkläre es dir. Es reichen zwei Personen. Einer spaziert durch die Nachbarwohnung und murmelt einen Zauberspruch. Der andere lauscht und äußert Zweifel an der Einhaltung der Bauleistungsbeschreibung wenn er das Murmeln versteht.
rosinanthe30.03.22 09:23
Hat noch jemand eine Idee, wie man die Schallschutzrealisierung bei Abnahne, vor Übergabe überprüfen kann bzw. sich nachweisen lassen kann?
Benutzer20030.03.22 09:47
rosinanthe schrieb:

Hat noch jemand eine Idee, wie man die Schallschutzrealisierung bei Abnahne, vor Übergabe überprüfen kann bzw. sich nachweisen lassen kann?
Lass Dir den Schallschutznachweis nach DIN 4109 geben - der gehört nämlich zu den Unterlagen, die beim Bauantrag eingereicht werden müssen. Und dann prüfst Du, ob gem. den Vorgaben und Planungen gebaut wurde. Ist doch ganz einfach - z.B. bei der Abnahme Wände aufkloppen und nachprüfen 😉 .
Das funktioniert natürlich nicht. Hätte während des Baus gemacht werden müssen. Insofern kannst Du nur nach den Unterlagen gehen und schauen, ob Unplausibilitäten vorhanden sind.
Costruttrice30.03.22 10:04
Man kann das nicht selbst überprüfen. Man hätte während der Bauphase drauf schauen müssen, dass richtig gebaut wurde was das Thema Schallbrücken usw. angeht.
Im fertigen Zustand muss ein Gutachter kommen, der mit entsprechenden Geräten Tests durchführt.
Das kostet aber nicht nur ein paar hundert €.
din 4109bauleistungsbeschreibungmangeletwbauträgergebäude