ᐅ Eingetragenes Zufahrtsrecht
Erstellt am: 24.08.17 18:54
Neubau201824.08.17 18:54
An unsrem Grundstück vorbei führt zum letzten Haus eine Sackgasse, mit geklärtem Zufahrtsrecht für die Nachbarn. Soweit kein Problem.
Was ist wenn eines Tages dieses sehr grosse Grundstück zb. von einem Bauträger gekauft wird, um dort Miniparzellen mit zig Doppelhäusern zu bauen ?
Welche Einspruchsrechte / Ansprüche haben wir als direkt betroffene Nachbarn ?
- gegenüber der Gemeinde und/oder einem evtl. neuen Eigentümer
Was ist wenn eines Tages dieses sehr grosse Grundstück zb. von einem Bauträger gekauft wird, um dort Miniparzellen mit zig Doppelhäusern zu bauen ?
Welche Einspruchsrechte / Ansprüche haben wir als direkt betroffene Nachbarn ?
- gegenüber der Gemeinde und/oder einem evtl. neuen Eigentümer
Marvinius II24.08.17 20:02
Wenn Ihr auf der sicheren Seite sein wollt: Verkaufen und neues Grundstück suchen. Was nützen Euch Einspruchsrechte? Ein Recht auf hohe Prozesskosten, viel Aufregung, ungewisser Ausgang...
Neubau201824.08.17 20:38
Hier gibts keine Grundstücke und wenn dann zu exorbitanten Preisen.
Also brauchts eine gute Rechtsschutzversicherung .
Welche Einspruchsrechte gibts?
Also brauchts eine gute Rechtsschutzversicherung .
Welche Einspruchsrechte gibts?
nms_hs24.08.17 20:41
Kommt doch darauf an, was in eurem Wegerecht eingetragen ist.
Neubau201824.08.17 20:46
Ich schau mal in Wikipedia..
Alex8524.08.17 22:29
Wieso sollte des Nachbars Grundstück denn plötzlich mit Doppelhaushälfte vollgepflastert werden? Gibt das der Bebauungsplan überhaupt her? Wie groß ist denn das Grundstück?
Ähnliche Themen