Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung noch mal abtrennen

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HansiH

Hallo, ich würde gerne mein Einfamilienhaus (200 qm Wohnfläche, davon 50qm Einliegerwohnung) nochmals abtrennen. Es wäre dann im EG eine Wohnung mit ca100 qm, die Einliegerwohnung mit ca 50 qm und eine neue Wohnung mit knapp unter 50 qm im OG.

Bautechnisch recht einfach zu machen. Geht das aber so einfach baurechtlich? EG und Einliegerwohnung sollen vermietet werden. Die neue kleine Wohnung würde ich bewohnen....
 
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garfunkel

Willst du wirklich selbst die kleine Wohnung bewohnen? Das würde ich mir noch mal überlegen.
Denn zum einen ist es in einer größeren Wohnung einfach angehnemer und kleine Wohnungen sind meistens 1-3 Zimmerwohnungen die ideal zum vermieten sind. Das heißt oft/immer belegt und Preis/Leistung auch am besten.

Baurechtlich sollte das eigentlich keine großen Probleme geben. Steuern werden dann wohl noch mal fällig und Abwasser extra (vermutlich) aber machbar wird es wohl schon sein.
Müsst man auf der Gemeinde/Stadt nach fragen. Hier im Ort haben das schon ein paar für Studentenwohnungen gemacht.
 
Zuletzt aktualisiert 07.05.2024
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