ᐅ Ein Vollgeschoss erlaubt, 2/3 der Fläche darf min. 2,30m sein
Erstellt am: 11.02.21 21:14
Seropaa11.02.21 22:26
ypg schrieb:
... wenn Du im EG dann noch wieder die Deckenhöhe nach oben korrigierst 😉
Ja, dann ist die Stadtvilla legitim. Wird oft so gemacht, wenn ein EG-Erker nicht möglich ist, was ja eher die bessere Lösung wäre.Verstehe, perfekt. Danke dir.