ᐅ Eigentümergemeinschaft, Hausgeld, Hausverwaltung/Ordnung bei ETW
Erstellt am: 18.05.16 16:44
BauRoman19.05.16 17:10
nordanney schrieb:
Klar, wenn keiner Schuldiger da ist, kann er auch nicht belangt werden (wie bei Parkremplern und dem Volkssport Fahrerflucht).
Der Thread ging aber eigentlich um den Einzug. Damit ist zumindest immer der Einziehende vorhanden - und im Zweifel dafür zuständig, dass die Reparatur erfolgt.Bei einem Einzug, bei einer Fertigstellung eines Neubaus von 5 Parteien, die womöglich am selben Wochenende einziehen, wird's wiederum schwer.
nordanney19.05.16 17:24
Klar kann man viel konstruieren und wird es auch nicht immer schaffen, den "Schuldigen" zu greifen 😉
ypg19.05.16 18:50
Meine Güte, man möchte meinen, da ziehen Feinde zusammen in ein Haus. Gewisse Fragen mögen ja berechtigt sein, vor allem, wenn es um das Rechtliche der neuen Wohnsituation geht, aber jeder von uns hat Nachbarn - ob so oder so: man kann reden und sich einigen oder man kann schon vorab mit den Füßen stampfen
HilfeHilfe20.05.16 07:57
ich denke auch das sich der TE zu wenig mit ETW und Hausgemeinschaft befasst hat und sich jetzt anfängt zu informieren.
Ich hoffe für euch das ihr dennoch einen fairen Hausfrieden pflegt. In der Nachbarschaft mit dem Mehrfamilienhaus gibt es immer einen "sheriff" . Der extremste hat den Müll nochmal umsortiert bevor die Abfuhr kam.........
also alles wird gut , Schäden kommen vor und lassen sich beheben
Ich hoffe für euch das ihr dennoch einen fairen Hausfrieden pflegt. In der Nachbarschaft mit dem Mehrfamilienhaus gibt es immer einen "sheriff" . Der extremste hat den Müll nochmal umsortiert bevor die Abfuhr kam.........
also alles wird gut , Schäden kommen vor und lassen sich beheben