ᐅ Eigenleistungen durchführen trotz Corona
Erstellt am: 23.03.20 08:12
T_im_Norden23.03.20 11:33
Frag doch einfach beim Gesundheitsamt nach, dann weißt du es genau.
Ich persönlich würde schon aus Gründen des Eigenschutzes erst mal darauf verzichten.
Ich persönlich würde schon aus Gründen des Eigenschutzes erst mal darauf verzichten.
T_im_Norden23.03.20 11:34
nordanney schrieb:
KontaktVERBOT von mehr als zwei Personen finde ich schon eindeutig in der Formulierung.Im öffentlichenen Raumnordanney23.03.20 11:37
T_im_Norden schrieb:
Im öffentlichenen RaumNa ja, sie halten sich zumindest nicht in Räumen auf. Interpretieren kann man viel. Ob man sich (und den Helfern bzw. der Gesellschaft) damit wirklich etwas Gutes tut, mag jeder selbst entscheiden.T_im_Norden23.03.20 11:42
Oh ein „en“zu viel bei öffentlichen.
Bookstar23.03.20 11:42
Nein das ist strikt verboten. Würde ich sowas sehen, würde ich sofort Polizei informieren.
nordbayer23.03.20 12:09
nordanney schrieb:
Merkst Du eigentlich nicht, wie sehr Du nervst? Nix zur Frage beizutrage, dann bitte Klappe halten.Du hast in meinem Thread nichts zur Frage beigetragen und mich als asozial beschimpft. Und hier empfiehlst du jetzt genau meine Lösung. Pack dich mal an der eigenen Nase.