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ᐅ Eckgrunstück-Entscheidungshilfe


Erstellt am: 06.04.15 21:19

DerBjoern07.04.15 13:20
Wastl schrieb:
Erschließungserstbeiträge müssen pro Straße gezahlt werden - bei Eckgrundstücken dann meisten 2/3 der Anteile - dafür 2 mal,... also doch höher - aber nur wenn diese noch nicht abgerechnet wurden und unter Ersterschließung fallen.

Das ist zwar gängige Praxis, aber kein Muss. Das kann durchaus unterschiedlich gehandhabt werden.
Musketier07.04.15 13:38
Wastl schrieb:
Schneeräumen muss man nur Bürgersteige - dann kommt es darauf an ob vor eurem Zaun einer ist.

Das kommt wohl auf die Gemeinde an.
Bei uns steht als Räumhinweise in der entsprechenden Verordnung, dass bei Straßen ohne Bürgersteig auf der Straße ein 1m breiter Streifen zu räumen ist.
Bei Straßen mit nur einem Bürgersteig haben sich die Grundstückseigentümer beider Seiten abzuwechseln.

Bei unserer Straße ohne Bürgersteig ist aber bisher immer der Winterdienst durchgefahren. 2x hab ich jeweils umsonst geschippt. Beim dritten Mal hab ich dann etwas länger gewartet.
HBiHH07.04.15 17:39
Wir haben auch ein Eckgrundstück. Sind gerade noch in der Planungsphase.
Eckgrundstücke haben meistens eine Baulinie, an die angebaut werden muss.
Da euer Grundstück in der Sackgasse liegt, kann das bei euch natürlich anders sein.
Wir mussten beim Grundstückskauf die Erschließungskosten umgerechnet auf die Grundstücksgröße zahlen, unabhängig davon ob Eck- oder Nicht-Eckgrundstück.
ypg07.04.15 18:02
Wastl schrieb:
Schneeräumen muss man nur Bürgersteige - dann kommt es darauf an ob vor eurem Zaun einer ist.

hat es schon gesagt: es kommt auf die Gemeinde an. Spiel-, Sack- und Nebenstrassen in Neubaugebieten werden heute selten mit Bürgersteigen ausgelegt - einen passablen Gehstreifen muss man dennoch als Anwohner vorhalten. Die Regelung gilt übrigens nicht nur für das Schnee schieben, sondern für die ganze Pflege des Bereiches vor Deinem Grund, also auch das Entfernen von Unkraut etc.
Wastl schrieb:
Erschließungserstbeiträge müssen pro Straße gezahlt werden

... ist auch eine individuelle Regelung des Verkäufers. Oftmals werden Eckgrundstücke "bevorzugt" behandelt, müssen also nur für Ihre Zufahrtsseite bezahlen, alles andere wird auf alle Grundstücke umgelegt
eckgrundstückebürgersteig