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ᐅ Dreiste Sparda Bank Baden Württemberg


Erstellt am: 02.07.2022 08:55

Schwabe23 02.07.2022 08:55
Hallo, wir haben im Februar über Dr. Klein bei der Sparda BW einen Kredit beantragt. Diese hat sich nun 4 Monate!! Zeit gelassen und wir konnten erst jetzt unterzeichnen, obwohl alle Unterlagen vollständig waren und es keine Rückfragen gab. Wären die Zinsen nicht so explodiert, wären wir längst woanders hin gegangen. Aber wir haben nun zu 1,4% auf 20 Jahre einen Kredit und das ist die Hauptsache.
Die Sparda hat aber nun für unsere bereitstellungszinsfreie Zeit weiterhin den Februar stehen lassen. Das bedeutet wir haben durch Verschulden der Bank de facto nur noch 8 Monate Zeit. Das sei so üblich und da können die auch, laut eigener Aussage, ohne Anpassung der Konditionen nichts dran ändern. Ist sowas rechtens? Letztlich wird es uns Geld kosten da wir das bis Februar nun nicht mehr schaffen.
Die Abrufe laufen auch über kopierte Rechnungen und ausgefüllte Zettelchen per Post wie vor 20 Jahren. Bis jetzt kann ich diese Bank jedenfalls nicht empfehlen, Dr. Klein hingegen absolut. Unser Betreuer kämpft wie ein Berserker für uns.

Reggert 02.07.2022 11:38
Ärgerlich... würde es hinnehmen, lieber 1,4% für 20 Jahre als neu Berechnung mit keine ahnung 3,0%

Gudeen. 02.07.2022 11:48
Ist normal. Beim Antrag sichert sich ja auch die Bank die Konditionen bei der Refinanzierung nur für den festgelegten Zeitraum. Freu Dich also einfach über den niedrigen Zins.

Isokrates 02.07.2022 12:27
Würde mal sagen kommt auf die Vertragsbedingungen an.
Wenn im Vertrag oder in den AGBs die Beantragung der maßgebliche Beginn der bereitstellungszinsfreien Zeit ist, kannst du nichts dagegen machen.
Insofern jedoch die tatsächliche Kreditvertragsunterzeichnung maßgebend sein sollte, muss dir die Bank die vertraglich zugesicherten zwölf Monate an diesem Tag gewähren.

Da wir deine Vertragsunterlagen nicht vorliegen haben können wir den Sachverhalt nur unzureichend beurteilen.

Schwabe23 02.07.2022 12:39
Isokrates schrieb:

Würde mal sagen kommt auf die Vertragsbedingungen an.
Wenn im Vertrag oder in den AGBs die Beantragung der maßgebliche Beginn der bereitstellungszinsfreien Zeit ist, kannst du nichts dagegen machen.
Insofern jedoch die tatsächliche Kreditvertragsunterzeichnung maßgebend sein sollte, muss dir die Bank die vertraglich zugesicherten zwölf Monate an diesem Tag gewähren.

Da wir deine Vertragsunterlagen nicht vorliegen haben können wir den Sachverhalt nur unzureichend beurteilen.

Na ja ich hatte halt die Beantragung über Dr. Klein. So richtige Vertragsunterlagen von der Sparda habe ich erst jetzt mit der Zusage bekommen. Da wurde dann das Datum eingetragen. Da stand bei Dr. Klein nirgendwo was da maßgeblich ist, nur dass wir 12 Monate haben. Kurioserweise wurde der Tilgungsbeginn und Auszahlungszeitpunkt entsprechend von der Sparda im Vertrag verlängert.

Maschi33 02.07.2022 13:15
Seid doch lieber froh, dass ihr die Konditionen noch behalten durftet. Ich hätte den Kredit abgelehnt und das Geld lieber anderweitig vergeben (wo sind wir mittlerweile, 4% für 20 Jahre?).
dr. kleinspardavertragsunterlagenkredit