ᐅ Drainage und Spülschacht bei Grenzbebauung
Erstellt am: 02.01.16 23:12
B
Bieber081504.01.16 20:21Uwe82 schrieb:
will aber natürlich das Nachbarschaftsverhältnis nicht gleich vor dem Einzug zerstören.Das hat doch der Nachbar schon ...Bieber0815 schrieb:
Das hat doch der Nachbar schon ...Naja, er wusste das offenbar nicht, der Tiefbauer hat einfach die Drainage gesetzt. Von daher will ich das Fass noch nicht aufmachen. Ich werde bis der Tiefbauer wieder aus dem Urlaub kommt mal mit dem Bauamt telefonieren.Dann habt ihr doch keinen Ärger miteinander, sondern du mit deinem Nachbarn zusammen höchstens mit dem Tiefbauer. Informieren würde ich den Nachbarn schon (immerhin ist er der "Auftraggeber" gegenüber dem Tiefbauer!).
Zusammen mit ihm und dem Tiefbauer kann man dann eine Lösung finden.
Zusammen mit ihm und dem Tiefbauer kann man dann eine Lösung finden.
N
nightdancer05.01.16 11:00Uwe82 schrieb:
Hat er ein Anrecht auf solch einen Überbau bzw. wenn ja, unter welchen Umständen?Keine Gunrddienstbarkeit, kein Anrecht. Hat er schon gefragt, ob er darf?!