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ᐅ Doppelhaushälften durch Garagen verbunden


Erstellt am: 25.09.2014 14:09

DG 25.09.2014 19:14
In Ergänzung zu Bauexperte:

habt ihr einen genehmigten Bauantrag, ja oder nein? Dein "OK" von der Gemeinde hört sich i-wie nach Telefonauskunft an. Wenn ein Bauantrag genehmigt ist, kann die Dame vom Amt ja gerne anrufen, aber das wäre dann relativ egal, bis nicht was Schriftliches mit äußerst guter Begründung reinflattert.

Falls es einen genehmigten Bauantrag gibt und dieser jetzt von der Gemeinde wieder kassiert werden soll, habt Ihr mMn schöne Verhandlungsspielräume.

MfG
Dirk Grafe

South 14.08.2016 09:08
Da es gerade zu diesem Thema passt: Wir wollen auch Neubauen, ebenso wie meine Eltern. Die möchten allerdings altersgerecht bauen und wollen nur ein sehr kleines Grundstück (wenig Garten). Würde die Sache anders aussehen wenn sich die Gebäude mit einem Erker verbunden wären? Also nur über EG (z.B. Hauswirtschaftsraum Raum?) und OG fängt dann erst nach dem Erker an? Müssten beide Häuser die gleiche Trauf- und Firsthöhe aufweisen? (Okay ist eine Ermessensentscheidung der Stadt, aber ich vermute mal das regelmäßig entschieden wird das beides die gleiche Höhe hat)

Ich hätte kein Problem mir mit meinen Eltern eine Außenwand zu teilen, aber leider Gottes werden diese auch nicht ewig leben. Dann ist die Frage wer danach rein kommt. Ich liebe meine Ruhe
bauantragerker