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ᐅ Doppelhaushälfte, wir ohne Keller, Nachbar mit Keller


Erstellt am: 21.06.17 18:05

11ant 22.06.17 17:49
Alex85 schrieb:
... gleichzeitig aber auch wenig Platz auf dem eigenen Handtuch, sodass "nach unten" nicht ganz doof ist.
Da hast Du wohl Recht, allerdings hat man da oft wegen des tiefen Baufensters das reihenhaustypische "Dachstudio", das der Märklinbahn genau so lieb ist wie ein Keller
kamda schrieb:
Wir haben uns bei einigen Bauträgern bereits bzgl. der Kosten informiert.
Ihr meint vermutlich eher Bauunternehmer (als GU oder GÜ), Gemeinden treten typischerweise nicht als Bauträger auf, bzw. Bauträgergrundstücke gibt es nicht ohne Haus.
tempic schrieb:
Ach die Diskussion schon wieder ...
Nee, laß´ mal, die hatten wir hier schon: und ...
ypg schrieb:
ich versteh die Gemeinde da in kleinster Weise: ein zusammenhängendes Grundstück getrennt zu verkaufen. Das gibt nur Ärger
... hatte ich da schon ausführlich gesagt.

kamda 22.06.17 17:56
11ant schrieb:
Ihr meint vermutlich eher Bauunternehmer (als GU oder GÜ), Gemeinden treten typischerweise nicht als Bauträger auf, bzw. Bauträgergrundstücke gibt es nicht ohne Haus.

Ja genau, bei Hausanbietern haben wir uns informiert. Wobei die ganzen Beratungsgespräche da auch so ein eigenes Thema ist. Da merkt man auch himmelweite Unterschiede...

11ant 22.06.17 18:18
kamda schrieb:
Wobei die ganzen Beratungsgespräche da auch so ein eigenes Thema ist.
Das siehst Du ja aktuell gerade auch hier:

tempic 23.06.17 07:44
Bieber0815 schrieb:

Natürlich ist es eine Frage des Datenschutzes ob und wie personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden. Und sollte ein Käufer abspringen, nimmt man halt den nächsten, heutzutage.
Gegen Datenschutz spricht allerdings, dass nach verbindlicher Bestätigung beider Notartermine die Daten weitergegeben werden ...

kamda 24.06.17 09:55
tempic schrieb:
Gegen Datenschutz spricht allerdings, dass nach verbindlicher Bestätigung beider Notartermine die Daten weitergegeben werden ...
Ja die Gemeinde holt dann das Einverständnis beider Parteien ein. Wenn eine Partei die Einverständnis nicht gibt, dann erfährt man es wahrscheinlich irgendwann mal zufällig oder so...

11ant 24.06.17 13:56
Selber "outen" darf man sich natürlich. häng im örtlichen Supermarkt ans schwarze Brett "ich bin der kamda (Tel. / E-Mail), wer wird mein Nachbar ?". Mit Bild vom Grundstück bzw. der Flurkarte.