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ᐅ Doppelhaushälfte aus 2010 - KFW40 ohne Lüftungsanlage


Erstellt am: 31.01.16 18:36

Bauexperte01.02.16 00:22
Tego12 schrieb:

Nun meine Frage: KFW40 ohne Lüftungsanlage.... muss ich da mit Problemen rechnen?
Wie 'lastdrop' richtig geantwortet hat, gibt es nach 5 Jahren keine Probleme mehr ... sofern nicht welche vorliegen und nicht behoben wurden.
Tego12 schrieb:

Was mir komisch vorkommt: Eine Baubeschreibung gibt es anscheinend nicht, genauso wenig wie einen Bebauungsplan. Kann das wirklich sein, dass es keine Baubeschreibung gibt bei einem Haus von 2010? Zumindest für die Genehmigung ist die doch zwingend erforderlich, und so etwas schmeißt man doch nicht etwa weg? Ich bin skeptisch, zu Recht?
Es gibt entweder einen Bebauungsplan oder es galt seinerzeit § 34. Eine BB muß es nicht zwangsläufig geben; alternativ detaillierte Ausschreibungsunterlagen + Dokumentation beim Bau via Architekt in Einzelgewerkevergabe oder Notarvertrag beim Kauf über BT.

Was auch immer Du entscheidest, tue es _ohne_ zu sehr vom günstigen Angebot geleitet zu werden. Suche Dir einen Sachverständigen mit Schwerpunkt Bestand und begehe mit ihm die Immobilie. Erst, wenn dessen Expertise vorliegt, solltest Du entscheiden.

Grüße, Bauexperte
Wastl01.02.16 07:44
Bauexperte schrieb:

Eine BB muß es nicht zwangsläufig geben; alternativ detaillierte Ausschreibungsunterlagen + Dokumentation beim Bau via Architekt in Einzelgewerkevergabe oder Notarvertrag beim Kauf über BT.
Vielleicht waren es auch blauäugige Kunden, die wirklich die Katze im Sack gekauft haben? Gekauft wie gesehen oder so ähnlich
EveundGerd01.02.16 10:22
Ich stimme Bauexperte zu: Ohne Expertise eines Sachverständigen würde ich dieses Haus nicht kaufen.
Das Geld sollte man bei jeder Bestandsimmobilie investieren!
Tego1204.02.16 15:35
Vielen Dank für die Antworten!

Keine Lüftungsanlage ist für mich kein Ausschluss-Kriterium, deswegen werden wir mit dem Verkäufer nun konkreter. Meine weitere Fragestellung ist eher im rechtlichen Bereich anzusiedeln, deswegen habe ich einen neuen Thread im entsprechenden Forum aufgemacht.

https://www.hausbau-forum.de/threads/Gestaltung-Kaufvertrag-bei-zugesagten-umbauten-seitens-Verkäufer.14629/

Der Sachverständige wird natürlich vor der Unterschrift definitiv noch dazu geholt.

Gruß
sachverständigenexpertise