ᐅ Doppelhaus bauen und einen Teil vermieten - Erfahrungen
Erstellt am: 28.05.21 23:07
flo110928.05.21 23:07
Hallo,
wir sind ganz neu hier und möchten folgenden Sachverhalt mal abfragen:
Wir sind an einem Grundstück dran das die Möglichkeit hergibt ein Doppelhaus zu bauen und einen Teil davon zu vermieten. Der direkte Verkauf der zweiten Hälfte fällt aufgrund der Spekulationssteuer weg. Oder gibt es hier auch Möglichkeiten?
Nun die Frage: ist es bei der Finanzierung möglich die künftigen Mieteinnahmen zu berücksichtigen? Eventuelle würde sogar die Möglichkeit bestehen dass die Eltern mit einziehen und somit die Miete „gesichert“ wäre.
Über Erfahrungswerte / Ideen wären wir sehr dankbar.
LG
wir sind ganz neu hier und möchten folgenden Sachverhalt mal abfragen:
Wir sind an einem Grundstück dran das die Möglichkeit hergibt ein Doppelhaus zu bauen und einen Teil davon zu vermieten. Der direkte Verkauf der zweiten Hälfte fällt aufgrund der Spekulationssteuer weg. Oder gibt es hier auch Möglichkeiten?
Nun die Frage: ist es bei der Finanzierung möglich die künftigen Mieteinnahmen zu berücksichtigen? Eventuelle würde sogar die Möglichkeit bestehen dass die Eltern mit einziehen und somit die Miete „gesichert“ wäre.
Über Erfahrungswerte / Ideen wären wir sehr dankbar.
LG
i_b_n_a_n29.05.21 05:45
genau so mache ich es, die zukünftige Miete wurde vom Banker abgefragt und klaglos akzeptiert. Die Nachfrage nach Wohnungen ist bei uns allerdings extrem. Es gibt keinen Leerstand. Nach 10 Jahren prüfe ich, ob ein Verkauf der Wohneinheit in Frage kommt bzw. sinnvoll erscheint.
HilfeHilfe29.05.21 06:14
Wenn ihr eine Kapitalanlage wollt dann wird eine mögliche Mieteinnahme in die Haushaltsrechnung einfließen.
Immer beachten das Rückwirkend diese geprüft werden kann.
Immer beachten das Rückwirkend diese geprüft werden kann.
hanghaus200029.05.21 08:09
Nicht vergessen, Miete muss auch versteuert werden.
driver5529.05.21 08:59
Und auch nicht vergessen, dass du mit 1 DH quasi 2 Häuser baust. 250-300 qm + 100 qm Keller...
Wiesel2929.05.21 09:20
hanghaus2000 schrieb:
Nicht vergessen, Miete muss auch versteuert werden.Sollte dem TE in dieser Situation sogar eher zugute kommen. In den ersten 10 Jahren sollten eher Verluste anfallen auf der Anlage V. Diese werden im Rahmen der Steuererklärung mit positiven Einkünften verrechnet und die Erstattung fällt höher bzw. die Nachzahlung niedriger aus.
Nach 10 Jahren könnte man dann problemlos steuerfrei verkaufen sofern dies attraktiv ist.
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