Definition bzw Beginn Abnahme

5,00 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Definition bzw Beginn Abnahme
>> Zum 1. Beitrag <<

B

bierkuh83

Ich bin kein Anwalt, ich möchte euch deswegen nur mitteilen, was ich an eurer Stelle machen würde.
Ich würde dem Unternehmer schriftlich mitteilen, dass ich nach Fertigstellung aller Gewerke spätestens zum vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin eine förmliche Abnahme wünsche. Der Termin ist rechtzeitig mindestens 10 Tage im Voraus anzuzeigen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben