ᐅ Darlehensvertrag Unterschrift
Erstellt am: 09.09.16 15:01
Momad11.09.16 22:26
Eine ESIS habe ich schon bekommen und da ist alles sehr ausführliche geführt einschließlich "Hinweis zur Übertragung und Abtretung der Darlehensforderung":
Bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung besteht die Möglichkeit für die Bank, die Darlehensforderung
(einschließlich Tilgung-, Zins-, Ersatz- und Kostenansprüchen sowie Ansprüchen aus der Restschuld) mit Zustimmung des Darlehensnehmers im Wege der Abtretung auf Dritte zu übertragen.
Bei nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung besteht die Möglichkeit für die Bank, die Darlehensforderung (einschließlich Tilgung-, Zins-, Ersatz- und Kostenansprüchen sowie Ansprüchen aus der Restschuld) auch ohne Zustimmung des Darlehensnehmers im Wege der Abtretung auf Dritte zu übertragen.
Es besteht generell die Möglichkeit, dass das Darlehensverhältnis im Wege der Betriebsumwandlung
übergeht. Zitat Ende.
Welche Bestandteile hat so einen Darlehensvertrag noch? Oder ist was im ESIS massgebend?
Bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung besteht die Möglichkeit für die Bank, die Darlehensforderung
(einschließlich Tilgung-, Zins-, Ersatz- und Kostenansprüchen sowie Ansprüchen aus der Restschuld) mit Zustimmung des Darlehensnehmers im Wege der Abtretung auf Dritte zu übertragen.
Bei nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung besteht die Möglichkeit für die Bank, die Darlehensforderung (einschließlich Tilgung-, Zins-, Ersatz- und Kostenansprüchen sowie Ansprüchen aus der Restschuld) auch ohne Zustimmung des Darlehensnehmers im Wege der Abtretung auf Dritte zu übertragen.
Es besteht generell die Möglichkeit, dass das Darlehensverhältnis im Wege der Betriebsumwandlung
übergeht. Zitat Ende.
Welche Bestandteile hat so einen Darlehensvertrag noch? Oder ist was im ESIS massgebend?
HilfeHilfe12.09.16 06:41
toxicmolotow schrieb:
Jeder Darlehensvertrag ist frei verhandelbar über den Inhalt, na diese Aussage ist aber rein hypothetisch 😉
Wenn Max Mustermann mit seinen 100k Darlehen eine Passage Streichen will wird im die Tür gezeigt
Momad13.09.16 21:54
So ich habe nun ein Entwurf bekommen und folgendes:
1.- Es handelt sich hier um einen "verbunden Geschäfts" gemäß Kaufvertrag vom Notar XXXX
2.- Bis zur Tilgungsbeginn 1.12.2017 sind 4 Sollzinsraten in höhe von 400€ zu zahlen jeweils am 30.09./30.12/30.03/30.06/ eines jeden Jahres erstmals am 30.09.2016.
3- Widerruft der Darlehensnehmer diesen Darlehensvertrag so ist auch an den Kaufvertrag vom Notar XXXX für den Kauf (Im folgenden:verbundener Vertrag) nicht mehr gebunden.
Das sind erstmal die Punkte wo ich euch sehr dankbar wäre für eine kurz Aufklärung bzw. Prüfen ob dies rechtens ist und Standard bei so einen Darlehensvertrag.
1.- Es handelt sich hier um einen "verbunden Geschäfts" gemäß Kaufvertrag vom Notar XXXX
2.- Bis zur Tilgungsbeginn 1.12.2017 sind 4 Sollzinsraten in höhe von 400€ zu zahlen jeweils am 30.09./30.12/30.03/30.06/ eines jeden Jahres erstmals am 30.09.2016.
3- Widerruft der Darlehensnehmer diesen Darlehensvertrag so ist auch an den Kaufvertrag vom Notar XXXX für den Kauf (Im folgenden:verbundener Vertrag) nicht mehr gebunden.
Das sind erstmal die Punkte wo ich euch sehr dankbar wäre für eine kurz Aufklärung bzw. Prüfen ob dies rechtens ist und Standard bei so einen Darlehensvertrag.
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