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ᐅ Dachfarbe - Genehmigung durch Architekt


Erstellt am: 07.09.14 18:12

J
Jaydee
08.09.14 08:34
Ich würde einfach versuchen, eine Sondergenehmigung zu bekommen. In unserer Bauvorschrift war von ziegelrot die Rede. Weil aber zu viele Bauherren eine Sondergenehmigung bekommen haben, wurde dieser Passus irgendwann raus genommen. In unserem Gebiet stehen jetzt viele Häuser mit anthrazit-farbenen Dächern. Wir haben dunkelrot.
B
Bauexperte
08.09.14 09:59
Hallo,

ich mach mich jetzt mal unbeliebt ...
Artis1986 schrieb:

wir sind derzeit mit der Planung unseres Hausbaus beschäftigt und haben bereits ein Grundstück reserviert.
In der Bauvorschrift steht das nur Nichtglänzende Rot, Orange und Brauntöne als Farbe für das Dach verwendet werden dürfen.
Wir hätten aber am liebsten Anthrazit und Glänzend, oder zumindest Dunkelrot Glänzend!
Unser Bauträger sagte das man versuchen kann über den Architekten eine Sondergenehmigung zu bekommen. Hat damit jemand Erfahrungen?
Gibt es evtl. andere Möglichkeiten?
Hochglänzende Dachziegel/-steine sind ein Problem für den Flugverkehr und aus gutem Grund in einigen, flughafennahen, Gebieten verboten. Was ist so schwer daran, sich mit den textl. Festsetzungen abzufinden? Das Grundstück scheint Dir doch zu gefallen?

Doppelt lasierte Dachsteine, wie jene im Bild von "emer" sind zeitlos schön und auch weniger anfällig gegenüber Bemosung (was ich auch btw. witzige finde, denke ich an teuer erstellte extensive Dächer).
Artis1986 schrieb:

Zwei der Häuser die dort bereits stehen haben ein Glänzend Dunkelrotes Dach, bei dem einen weiß ich das er einfach hofft das er sein Dach nicht neu Decken muss, bei dem anderem weiß ich leider nicht ob dort eine Sondergenehmigung vorliegt oder nicht.
Hat jemand hilfreiche Ratschläge, oder kann man da absolut nichts machen?
Der einzige Rat, welcher anwendbar ist, ist jener, mit dem zuständigen Bauplanungsamt um eine Befreiung vom Bebauungsplan nachzufragen. Wird sie abschlägig beantwortet, würde ich an Deiner Stelle die Finger von "Mauscheleien" jedweder Art lassen. Es kann - es muß nur der Richtige am BV des Nachbarn vorbeilaufen - recht teuer und aufwändig werden, auf eigene Faust zu handeln!

Grüße, Bauexperte
sondergenehmigung