ᐅ Bungalow möglich? Was spricht gegen ein Bungalow?
Erstellt am: 03.09.2017 19:01
Musketier 04.09.2017 15:16
11ant schrieb:
... bedeutet praktisch, daß die Genehmigungsbehörde Befreiungen erteilen kann.Aber nur unter Beachtung der beiden Nachsätze:
Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden
1.
bei Überschreitungen mit geringfügigen Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens oder
2.
wenn die Einhaltung der Grenzen zu einer wesentlichen Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung führen würde.