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ᐅ Brandversicherung im Mehrparteienhaus

Erstellt am: 26.06.17 14:38
G
garfunkel
G
garfunkel
26.06.17 14:38
Mich würde mal interessieren wie in einem Mehrparteienhaus die Brandversicherung bei grober Fahrlässigkeit geregelt ist.
Nehmen wir mal an so ein Haus hat 5 Parteien, alles Eigentümer die dort auch wohnen.
Nun fängt in irgend einer Wohnung etwas an zu brennen und das ganze Haus erleidet einen Totalschaden.
Nehmen wir mal ein paar Fälle an die vielleicht als grobfahrlässig gelten (sicher bin ich mir nicht)
-Brand verursacht wegen Alkohol (Alkoholisiert am Herd, eingeschlafen, es fängt an zu brennen)
-Brand verursacht durch unbeaufsichtigtes Kleinkind (Feuerzeug gespielt oder ähnliches)
-Brand verursacht weil Kaminofen angelassen und Haus verlassen

Was wäre denn nun? Kann mir irgendwie nicht vorstellen das 4 Parteien/Eigentümer leer ausgehen weil Eigentümer 5 "Mist" gebaut hat. Unter anderem hab ich gehört das in der Brandversicherung grobe Fahrlässigkeit abgedeckt ist (oder sein sollte). Zählen dann die oberen Fälle dazu?
Eigentlich sollte das doch auch über eine Brandversicherung abgedeckt sein?

Ein Kollege meinte nämlich in einem Mehrparteienhaus muss sich jeder selbst so versichern das bei einem Brand auch alles bezahlt wird.

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Hallo garfunkel,

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