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ᐅ Blechhalle auf Grenze bauen


Erstellt am: 03.03.17 17:22

DG04.03.17 10:36
Barty schrieb:
Entschuldige bitte, ich habe mit so einer Antwort gerechnet. Aber das war nicht meine Frage... Ich möchte euch bitten, mir nur auf meine Frage zu antworten. Schwarzbau weiß ich selber, und brauche den vorherigen Kommentar nicht

Geiler Typ Du bist.

Wenn es sich um einen Schwarzbau handelt, ist die Frage, ob man das bauen darf überflüssig. Man darf nicht. Ende der Geschichte.

Allenfalls ergibt Deine Frage Sinn im Hinblick auf eine faktische GenehmigungsFähigkeit, also die Frage, ob man den Schwarzbau nachträglich legalisieren kann, wenn er denn auffällt.

Dazu musst Du dann schon zwingend einen Architekten befragen, damit er sich sich Situation vor Ort ansieht. In NRW würdest Du mit dem Bau - mit oder ohne Spitzdach - bzgl. folgender Punkte vermutlich Probleme bekommen:

1. Baufenster
2. Nutzungsart?
3. Länge der Grenzbebauung (=> Baulast, zwingend)
4. Höhe/Dachneigung
5. Öffnungen an der Grenze
6. etwaig Zuwegung
7. ...

Und das sind jetzt nur die Punkte, mit denen ich als Vermesser täglich zu tun habe. Brandschutz, Statik etc. kommt noch on top.

Regelungen in NDS weichen partiell ab, grundsätzlich geht aber das gleiche Spiel los. Zudem steigen in aller Regel die Kosten für eine nachträgliche Genehmigung.

MfG
Dirk Grafe
Alex8504.03.17 10:39
Mike29 schrieb:
Hm, ich verstehe die Frage vom TE "Darf ich das bauen?" bezogen auf die neue, geplante Halle mit 4x4x8m und nicht auf die alte, jetzige Halle.

Meine Antwort bezog sich schon auf beide Bauten. Auch der neue Bau ist auf Grund der Größe genehmigungspflichtig und ohne Genehmigung ein Schwarzbau.
Dirk Grafe hat zudem Aspekte aufgezählt, die ggf. mit dem Vorhaben kollidieren können.
Mike2904.03.17 10:45
Alex85 schrieb:
Meine Antwort bezog sich schon auf beide Bauten.
Das hatte sich, für mich, beim Lesen deines Posts nicht ergeben.
schwarzbaugenehmigung