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ᐅ BG Bau will Auskunft über unsere Finanzierung


Erstellt am: 27.03.2017 18:18

Kaspatoo 27.03.2017 18:18
Hallo,

die BG Bau möchte mal wieder was wissen.

Unter anderem:

"Wer hat in welcher Weise die Baufinanzierung getragen?"
oder
"Wer hat mit welcher Bank Darlehensverträge abgeschlossen (Kreditverträge in Kopie beifügen)"

Ich frage mich nun ob ich darüber überhaupt Auskunft geben muss.
Im Anschreiben heißt es:

"
Wegen der Auskunftspflicht venrueisen wir auf §§ 191, 192 Sozialgesetzbuch (SGB) Vll i. V. m. der
Satzung der BG BAU.
"

Ich habe dort nachgeschaut und als wesentlich nur folgenden Paragraphen als betreffend erachtet:

"
(5) Bauherren sind verpflichtet, auf Verlangen des zuständigen Unfallversicherungsträgers die Auskünfte zu geben, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Unfallversicherungsträgers (§ 199) erforderlich sind. Dazu gehören
1.
die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,
2.
die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.
"

Hieraus leite ich ab, dass ich zu keiner Auskunft über unsere Finanzierung verpflichtet bin.

Sehe ich das falsch? Wie war das bei euch?

lG

toxicmolotof 28.03.2017 10:26
Das finde ich mindestens ungewöhnlich. Bei uns wollten sie auch ziemlich viel wissen, aber insbesondere nur Dinge wie "Welches Gewerk hat welche Firma erstellt", "Wo wurden Eigenleistungen erbracht" und "Was wurde in welcher Zeit mit Bauhelfern erledigt".

Im Zweifel rufe doch einfach bei der angegebenen Telefonnummer an und frage noch, was es damit auf sich hat und welchen Unterschied es für die BG macht, ob man das Haus aus eigenen Mitteln bezahlt habe oder mit Hilfe einer Bank.

Einzig was ich laienhaft herleiten könnte ist, dass denen unklar ist, wer Eigentümer und wer Bauherr ist und damit in die Versicherungspflicht fällt oder ggf.. nicht. Allerdings hätte man das auch anders formulieren können sollen.

Auf die Antwort wäre ich gespannt.

sirhc 28.03.2017 13:48
Würde mich auch interessieren.

Wir hatten die selben Fragen wie - und das wurde schon mehrfach abgefragt. Da wir Gewerk für Gewerk selber vergeben, können wir auch nur häppchenweise Auskunft geben.

Alex85 28.03.2017 18:42
Man könnte meinen, wer 100% Fremdkapital nutzt, wird keine Schwarzarbeit auf dem Bau (bewusst) haben, da jeder Euro gegenüber dem Kapitalgeber mit Beleg nachgewiesen werden muss. Dementsprechend wären Bauherren mit Eigenkapital und/oder Eigenleistungen eher verdächtig.
Aber das ist nur mein Versuch, in dieser merkwürdigen Fragestellung einen Sinn zu entdecken. Wenn ich recht hätte, wäre mir dieser Fragemodus sehr suspekt.

Maria16 28.03.2017 19:04
Wir haben vermutlich das gleiche Schreiben erhalten. Bei uns steht nur er auf der Baugenehmigung und im Grundbuch. Trotzdem sehe ich mich auch als Bauherrin, schließlich treffen wir jede Entscheidung zusammen und zahlen alles zusammen - auch wenn nur er den Kredit beantragt hat (-> wegen Grundbuch; bin ja nicht doof und unterschreibe, wenn mir nachher nichts gehört). Also hab ich mich als Bauherrin mit auf das erste Formular gesetzt - ich vermute, dass deshalb das zweite Formular gekommen ist und die Baugesetzbuch mich versichert haben will, sobald ich auf der Baustelle was erledige.

Ist es bei euch ähnlich?
Mit welchem Recht die unseren Kreditvertrag sehen wollen, konnte ich übrigens auch nicht nachvollziehen. Den haben wir ihnen nicht geschickt und warten jetzt mal ab.

Kaspatoo 28.03.2017 21:41
Nein so eine Situation haben wir nicht.

Ich werde das Formular erst mal mit der Info abschicken, dass wir Kredite von Bank X beziehen aber keine konkreten Beträge. Sollen die sich erst mal wieder melden.
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