ᐅ BG BAU-Formulare trotz Baufirma: Was wollen die noch – und wie werde ich sie los?
Erstellt am: 18.09.25 14:23
HuppelHuppel19.09.25 12:32
"Und zwar darüber, ob der GU alles gemacht hat, ob du Eigenleistungen erbracht hast (dafür zahlst du dann Versicherungsbeiträge, hättest selber aber keinerlei Ansprüche) "
Man bezahlt für sich selber Versicherungsbeiträge, hätte aber im Falle eines Unfalles keinen Anspruch? Das ist ja fast wie bei der RV.
Man bezahlt für sich selber Versicherungsbeiträge, hätte aber im Falle eines Unfalles keinen Anspruch? Das ist ja fast wie bei der RV.
Tolentino19.09.25 13:19
Kenne ich ehrlich gesagt anders. Man muss für sich nicht zahlen, kann aber freiwillig - hätte dann aber auch Ansprüche.
Jeden Falls habe ich sogar Eigenleistung angegeben, die Versicherung aber abgelehnt und musste nie was zahlen.
Vergleich mit der Rente ist falsch dargestellt. Man sammelt ja Ansprüche. Man kann sich heute fragen, was sie bei Antritt dann wirklich noch wert sind.
Aber tatsächlich dürfte das für die, die in 20-30 Jahren in Rente gehen (ich gehöre dazu), schon wieder besser aussehen, als für die, die jetzt vor dem Rentenantritt stehen, da ja dann die Demographie sich eher wieder ausgleicht Jahrgangsstarke Boomer dürften sich dann langsam aber sicher am anderen Ende aus der Bezugsphase bewegen, außer die Lebenserwartung steigt auf einmal sprunghaft an).
Also eigtl geht's bei der Panikmache vor "unsicheren" Rente, um die Beitragszahungen und schon im Rentenbezug eintretenden (und befindlichen) in den nächsten 20-30 Jahren.
Jeden Falls habe ich sogar Eigenleistung angegeben, die Versicherung aber abgelehnt und musste nie was zahlen.
Vergleich mit der Rente ist falsch dargestellt. Man sammelt ja Ansprüche. Man kann sich heute fragen, was sie bei Antritt dann wirklich noch wert sind.
Aber tatsächlich dürfte das für die, die in 20-30 Jahren in Rente gehen (ich gehöre dazu), schon wieder besser aussehen, als für die, die jetzt vor dem Rentenantritt stehen, da ja dann die Demographie sich eher wieder ausgleicht Jahrgangsstarke Boomer dürften sich dann langsam aber sicher am anderen Ende aus der Bezugsphase bewegen, außer die Lebenserwartung steigt auf einmal sprunghaft an).
Also eigtl geht's bei der Panikmache vor "unsicheren" Rente, um die Beitragszahungen und schon im Rentenbezug eintretenden (und befindlichen) in den nächsten 20-30 Jahren.
HuppelHuppel19.09.25 14:06
Tolentino schrieb:
Aber tatsächlich dürfte das für die, die in 20-30 Jahren in Rente gehen (ich gehöre dazu), schon wieder besser aussehen, als für die, die jetzt vor dem Rentenantritt stehen, da ja dann die Demographie sich eher wieder ausgleicht Jahrgangsstarke Boomer dürften sich dann langsam aber sicher am anderen Ende aus der Bezugsphase bewegen, außer die Lebenserwartung steigt auf einmal sprunghaft an).
Also eigtl geht's bei der Panikmache vor "unsicheren" Rente, um die Beitragszahungen und schon im Rentenbezug eintretenden (und befindlichen) in den nächsten 20-30 Jahren.Die Geburtenrate ist doch seit vielen Jahren relativ stabil niedrig. Wie soll sich dann das Verhältnis Einzahler/Rentner ändern?
Tolentino19.09.25 14:28
Habe ich doch geschrieben:
Tolentino schrieb:[...]
in 20-30 Jahren
Tolentino schrieb:das heißt übersetzt: Es gibt dann wieder weniger Rentner pro Erwerbstätigen.
Boomer dürften sich dann langsam aber sicher am anderen Ende aus der Bezugsphase bewegen
andimann19.09.25 15:52
Moin,
das war bei mir damals anders. Bauherr und Ehepartner waren explizit von jeglichem Versicherungsschutz ausgenommen. Einen Mindestbeitrag musste ich aber trotzdem zahlen.
Viele Grüße,
Andreas
Tolentino schrieb:
Man muss für sich nicht zahlen, kann aber freiwillig - hätte dann aber auch Ansprüche
das war bei mir damals anders. Bauherr und Ehepartner waren explizit von jeglichem Versicherungsschutz ausgenommen. Einen Mindestbeitrag musste ich aber trotzdem zahlen.
Viele Grüße,
Andreas
Tolentino19.09.25 16:14
Wann war denn das?
Zitiert von der Seite der BG-Bau:
Zitiert von der Seite der BG-Bau:
Freiwillige Versicherung für BauherrenUnd das war schon 2020 so, da habe ich nämlich angefangen mit dem Bau.
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt grundsätzlich nur für Pflichtversicherte, also Bauhelferinnen und Bauhelfer – nicht für Bauherrinnen und Bauherren. Unser Rat: Für die Zeit ihres Bauprojektes können sich auch Bauherrinnen und Bauherren einschließlich ihrer Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen und Ehe- bzw. Lebenspartner freiwillig unter den vorteilhaften Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stellen und bei der BG BAU versichern