Beziehungen zwischen Grundbucheintragung und Bebaubarkeit

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Die "tatsächliche Nutzung" wird zB im Kataster aktualisiert. Da werden Nutzungsartengrenzen (nicht zu verwechseln mit Eigentumsgrenzen) in die Karte eingepflegt, die die neuen bebauten Flächen nachweisen bzw. Abgrenzungen zu landwirtschaftlichen Flächen etc. dokumentieren. Bodenrichtwertkarte wird parallel vom Gutachterausschuss 1x jährlich aktualisiert und im Grundbuch steht dann zB auf einer (Teil)-Fläche "Gebäude- und Freifläche Pusemuckelstr. 118" mit der entsprechenden Flächenangabe o.ä.

Das Gesamtbild ergibt sich also immer aus öff. (schriftlichen) Eintragungen und dem gesamten Kartenmaterial.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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