ᐅ Bewertung Wegeparzelle mit wichtigen kommunalen Leitungen
Erstellt am: 12.08.20 12:17
nordanney schrieb:
Das wäre im Zweifel ein perfekter Grund für eine Enteignung. Alle notwendigen Gründe werden erfüllt. Hallo nordanney
eine Enteignung ist ein starker Eingriff in die Grundrechte.
Auch wenn alle notwendigen Gründe gegeben wären, sehe ich hier die Voraussetzung der "nicht durch freiwillige einvernehmliche Vereinbarungen erworben werden können" als nicht erfüllt an. Der Grundstückseigentümer will sich einigen. Aber der Angebotspreis ist ihm zu niedrig. Hier geht es um eine Differenz von ca. 2.000 Euro, um sich zu einigen. Welches Gericht akzeptiert bei so einem Betrag eine Enteignung? Und eine Enteignung dauert Jahre. Als Grundstückseigner würde ich mich ganz beruhigt zurück lehnen und die Zeit spielen lassen.
Wenn eine Enteignung so einfach wäre, wäre die Begehrlichkeit des Staates, billig Vermögen abzuschöpfen, Tür und Tor geöffnet.
Steven
N
nordanney12.08.20 22:21Steven schrieb:
Wenn eine Enteignung so einfach wäre,Ist sie mit den Rahmendaten tatsächlich. Und den Bodenrichtwert sehe ich lange nicht.nordanney schrieb:
Ist sie mit den Rahmendaten tatsächlich. Hallo nordanney
das erschrikt mich zutiefst.
Ich ging immer davon aus, dass Enteignung das letzte Mittel nach jahrelangem Versuch der Einigung ist.
Dann sind wir den Enteignungsphantasien der SPD näher als ich befürchte. Herr Kühnert will jede, der mehr Immobilieneigentum besitzt, als er selbst bewohnt, dieses wegnehmen und dem Staate zuführen. Also nichts mehr mit Ferienwohnung, nichts mehr mit einer für die Rente vermieteten Eigentumswohnung, nichts mehr mit dem Schrebergarten. Jeder bekommt das Gleiche. Ob er arbeitet dafür oder nicht.
Ist das bisher nicht immer gescheitert? zum wievielten Male wird dsa jetzt verssucht?
Steven
N
nordanney13.08.20 12:58Steven schrieb:
Ich ging immer davon aus, dass Enteignung das letzte Mittel nach jahrelangem Versuch der Einigung ist.
Dann sind wir den Enteignungsphantasien der SPD näher als ich befürchte.Das war schon immer so, seitdem es das Grundgesetz gibt. Und tatsächlich wird es nur in seltenen Fällen vorgenommen - google mal nach "enteignung grundstück städtische belange". Dort sollte ganz weit oben eine Broschüre der Bezirksregierung müsste als Ergebnis erscheinen. Dann beruhigst Du Dich wieder ein wenig Zumindest bei aktueller Rechtslage, eine Änderung sehe ich aber auch in ferner Zukunft nicht.
nordanney schrieb:
Dann beruhigst Du Dich wieder ein wenig Hallo nordanneyich war gar nicht Beunruhigt.
Obwohl ich Grund dazu hätte.
Der Staat enteignet mich gerade kalt (ohne Entschädigung) Kostet mich über 30.000 Euro. Ich muss Sachen vernichten lassen, die ich legal gekauft habe. Und durch Trickserei der Regierung bekomme ich dafür keinen Cent.
Steven