ᐅ bestehende Kredite ablösen mit Baudarlehen
Erstellt am: 28.07.2020 01:42
dynaudio79 09.08.2020 13:13
HilfeHilfe schrieb:
Nö dein Zahlenwerk ist undurchsichtig . Und gegen einen fetten Aufschlag machen die alles mitDer Typ wollte uns veräppeln und maximal Provision kassieren! Und Betrug ist es auch noch!
Und hat scharf geschossen ohne eine Unterschrift zu haben!
Tassimat 09.08.2020 13:15
Problem ist da kein, finde ich einfach ungewöhnlich. Aber ist doch eine sehr komfortable Situation An der Stelle alles richtig gemacht.
Auf der anderen Seite meinte mal mein Sparkassenberater, dass nur die ersten - in einem konkrten Fall 525m2 oder so - mit vollem Bodenrichtwert bewertet werden könne, da der hintere Teil nicht bebaubar sei. Anders wäre es, wenn man zwei Häuser auf die Fläche stellen könne. So wie bei dir eigentlich.
Aber hier driften wir wieder ab in Prozessdetails einzelner Banken ab. Keine Ahnung ob das weiter hilft. Aber Quintessenz ist: Fläche * Bodenrichtwert geht nicht immer auf.
Auf der anderen Seite meinte mal mein Sparkassenberater, dass nur die ersten - in einem konkrten Fall 525m2 oder so - mit vollem Bodenrichtwert bewertet werden könne, da der hintere Teil nicht bebaubar sei. Anders wäre es, wenn man zwei Häuser auf die Fläche stellen könne. So wie bei dir eigentlich.
Aber hier driften wir wieder ab in Prozessdetails einzelner Banken ab. Keine Ahnung ob das weiter hilft. Aber Quintessenz ist: Fläche * Bodenrichtwert geht nicht immer auf.
HilfeHilfe 09.08.2020 13:17
dynaudio79 schrieb:
Der Typ wollte uns veräppeln und maximal Provision kassieren! Und Betrug ist es auch noch!
Und hat scharf geschossen ohne eine Unterschrift zu haben!Na na na , war alles angebot dynaudio79 09.08.2020 13:28
Tassimat schrieb:
Problem ist da kein, finde ich einfach ungewöhnlich. Aber ist doch eine sehr komfortable Situation An der Stelle alles richtig gemacht.
Auf der anderen Seite meinte mal mein Sparkassenberater, dass nur die ersten - in einem konkrten Fall 525m2 oder so - mit vollem Bodenrichtwert bewertet werden könne, da der hintere Teil nicht bebaubar sei. Anders wäre es, wenn man zwei Häuser auf die Fläche stellen könne. So wie bei dir eigentlich.
Aber hier driften wir wieder ab in Prozessdetails einzelner Banken ab. Keine Ahnung ob das weiter hilft. Aber Quintessenz ist: Fläche * Bodenrichtwert geht nicht immer auf.Wenn springnutter oder wie das heisst das so mit 155000 berechnet dann ist das so. Mach ich ja nicht.
dynaudio79 09.08.2020 13:32
HilfeHilfe schrieb:
Na na na , war alles angebotWir sollten umgehend vorbei kommen und dieses Angebot unterschreiben.
Wir haben aber im. Vorfeld nicht unterschrieben dass er uns beraten darf und dass er Daten weitergegeben darf usw. Wenn die DSL spitz bekommt dass er ohne Berechtigung scharf geschossen hat kann das böse werden für ihn.
BackSteinGotik 09.08.2020 16:31
Tassimat schrieb:
Hier ist doch direkt die nächste Ungereimheit. Wer verkauft denn ein Grundstück für ein Viertel des Wertes? Magst du uns die Differenz erklären?Preissteigerungen der letzten Jahre - ein gutes Beispiel für die Explosion und das Aufblasen der Lage im Immobilienbereich. Ohne den Kauf damals bräuchten wir für den TE gar nicht mehr diskutieren, da wäre ein solches Bauen für seine Einkommensklasse in dem Alter völlig unmöglich.
Ähnliche Themen