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ᐅ Berufsgenossenschaft hat das Gerüst gesperrt bei Eigenleistung?


Erstellt am: 11.12.2020 18:19

Scout 12.12.2020 14:08
"Merkblatt für private Bauherren"

"Bauherr ist, wer auf seine Verantwortung eine bauliche Maßnahme vorbereitet/ausführt oder vorbereiten/ausführen lässt. Bauherr ist dabei in der Regel derjenige, dem die Baugenehmigung erteilt wird und/oder der im Grundbuch als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist. Führt der Bauherr einzelne oder alle Bauarbeiten mit oder ohne Einsatz von Hilfskräften selbst aus, so ist der Bauherr Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbauunternehmer). Für die Dauer der nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten gehört der Bauherr der zuständigen Berufsgenossenschaft an (§ 136 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII). "

11ant 12.12.2020 14:34
Ui. Dann solltest Du wohl gem. eben diesem §136 SGB VII aus dessen Satz 3 "Bei in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßig ausgeführten Bauarbeiten kann der Unfallversicherungsträger von der Feststellung seiner Zuständigkeit durch schriftlichen Bescheid absehen" ableiten, den Verzicht auf Deine Einbeziehung in die BG zu begehren (und muß diese wohl bereits einen Bescheid erteilt haben, Dich als ihren Versicherten anzusehen). Andererseits bekennt sie sich mit der Vereinnahmung als Zwangsmitglied ja wohl auch dazu, Dich zu verrenten, wenn Du auf Deiner eigenen Baustelle arbeitsunfähig wirst. Daß Dinge, die man für sich selbst tut, rechtlich zu Arbeitsunfällen führen können sollen, war mir neu. Wenn Du keine weiteren Helfer als Dich selbst beschäftigst, solltest Du m.E. von der Zwangsmitgliedschaft auch befreibar sein.

Mürker13 12.12.2020 14:35
Scout schrieb:

"Merkblatt für private Bauherren"

"Bauherr ist, wer auf seine Verantwortung eine bauliche Maßnahme vorbereitet/ausführt oder vorbereiten/ausführen lässt. Bauherr ist dabei in der Regel derjenige, dem die Baugenehmigung erteilt wird und/oder der im Grundbuch als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist. Führt der Bauherr einzelne oder alle Bauarbeiten mit oder ohne Einsatz von Hilfskräften selbst aus, so ist der Bauherr Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbauunternehmer). Für die Dauer der nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten gehört der Bauherr der zuständigen Berufsgenossenschaft an (§ 136 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII). "

und diese Berufsgenossenschaft sagt aus das diese die Helfer absichert. Nicht den Bauherren. Also wer sagt was der Bauherr darf und was nicht. Passiert mir was auf der Baustelle, zahlt mir die BG Bau nichts und bin somit auch nicht versichert.

haydee 12.12.2020 14:42
Warum kann man zur eigenen Sicherheit sein Gerüst nicht der UVV entsprechend aufbauen?
Ist doch egal ob die BG oder die KV die Arztkosten bezahlt. Den Hauptschaden hat doch derjenige der fällt.

Mürker13 13.12.2020 09:28
haydee schrieb:

Warum kann man zur eigenen Sicherheit sein Gerüst nicht der UVV entsprechend aufbauen?
Ist doch egal ob die BG oder die KV die Arztkosten bezahlt. Den Hauptschaden hat doch derjenige der fällt.
weil ich kein Gerüst bezahle was 1 Jahr lang rumsteht und ich dieses Gerüst in der Firma genauso benutze, dort jedoch taucht komischerweise die BG nie auf. Ich kann sehr gut einschätzen was ich mir zutraue und was nicht 😉 Will lediglich wissen ob er mir das verbieten kann oder nicht, nicht mehr und nicht weniger. Werde aber diesbezüglich mit meiner Rechtsschutz Kontakt aufnehmen, hoffte das das Ergebnis eindeutiger ist 😀

Olli-Ka 13.12.2020 12:28
Moin, schon interessant, halt uns mal auf dem laufenden. . .
Olli
bauarbeitengerüstbaustelle