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ᐅ Bereitstellungszinzen Sparkasse: Angebot so in Ordnung?

Erstellt am: 18.05.15 19:05
D
Dunhill
Hallo und Guten Abend zusammen,

ich hätte an euch eine naja schon wichtige Frage wie ich finde und zwar
folgende Ausgangssituation:

- Dezember 2014 waren wir zum ersten bei der Sparkasse (Hausbank) um uns über Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren. Man hat uns damals direkt ein Angebot unterbreitet und mitgegeben.

- Januar bis Mai waren wir ca. 3 mal noch bei der Sparkasse um das Vorhaben weiter voranzutreiben. Auch bei jedem besuch hat man uns ein neues Angebot erstellt auf der Basis des veränderten Zinses.

Standpunkt jetzt: Wir würden in ca. 2 Wochen den Kreditvertrag bei der Sparkasse abschließen. Auf unserer Nachfrage wie das mit den 12 Monaten Bereitstellungszinsen ist wann diese losgehen sagte der Berater folgendes: "Da Sie bereits Dezember 2014 ein Angebot von uns erhielten ist das der Startpunkt der 12 Monate sprich das Ende der Bereitstellungsfreien Zinsen ist der 01.01.2016"

Was sagt Ihr dazu ist das so in Ordnung oder versucht man uns da etwas anzudrehen was eigentlich nicht richtig ist?

Vielen Dank vorab für eure Mühen und Antworten

Gruß

Dunhill
T
toxicmolotof
18.05.15 22:37
Voki hat recht.... es wird dem Berater sowas von weh tun, die 12 Monate erst jetzt starten zu lassen... klare Ansage machen, bis zu welchem Termin (Datum) ihr keine BHZ zahlen wollt und dann muss er handeln und er wird handeln. Versprochen. Falls nicht, es gibt auch noch andere Banken mit schönen Konditionen.
AndreasWenzel19.05.15 00:37
Hallo Dunhill,

Deine letzte Frage kann man bejahen. Man kann nicht von 12 Monaten bereitstellungszinsfreier Zeit sprechen, wenn es letztlich nur rund 7 sind. Es zählt der Vertragsschluss und nicht der Beginn der Vertragsverhandlungen. Auf so eine Diskussion solltet Ihr Euch gar nicht erst einlassen.

Am besten um Alternativen kümmern, ggf. den Sparkassen-Berater damit konfrontieren und am Ende konsequent beim günstigsten Anbieter abschließen.

Viele Grüße
Andreas Wenzel
P
Payday
31.05.15 21:08
die Frist läuft natürlich mit den datum der unterschrift des darlehens. und da steht dann ein datum drauf, ab wann die bereitstellungszinsen zu zahlen sind. wenn der berater echte 12monate anbietet, wird er wohl kaum um die 12monate rumkommen. ansonsten soll er ernsthaft nur 6monate verkaufen. die frage ist auch immer, ob denn eine längere bereitstellungszeit überhaupt notwendig ist. am ende geht es aber zu 99% nur um die art und weise wie man mit den kunden umgeht. und wenn der berater euch da so verkohlt solltet ihr euch das gut überlegen. ein guter berater ist in der auszahlungsphase noch gold wert, wenn er ohne großen plimm plimm euch die kohle rüberwachsen lässt.
V
Voki1
01.06.15 19:57
Wiederholung des Geschriebenen in Gossenprosa. So kann man es natürlich auch machen.