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ᐅ Bereitstellungszinsen? Was versteht man darunter?


Erstellt am: 16.01.11 18:16

Tina2108216.01.11 18:16
Hallo, wir möchten ein Haus Kaufen, jetzt ist das Haus reserviert bis 31.01.11. Bei der Deutschen Bank haben wir ein Finanzierungsangebot erhalten. Jedoch steht da, nach 1 Monat Bereitstellungszinsen von 0,25 pro Monat.

Wir werden ende Januar denke ich ein Notartermin haben mit dem Verkäufer und ihm das Geld von der Bank überweisen wenns Geld von der Bank da ist.

Da wir noch bis 31.04.11 Miete zahlen möchten wir gerne die erste Rate im Juni oder Juli 2011 an die Bank abzahlen. Was meinen die mit Bereitstellungszinsen? Verstehe das nicht. Überall steht, das Bereitstellungszinsen für das nicht abgerufene Kredit anfällt. Aber wir nehmen den Kredit z.B. für den 01.02.11 und können aber erst ab 01.5. oder 01.06 den Kredit abzahlen, weil Miete und Kreditrückzahlung das ist dann sehr viel.
Danke euch für die Antworten.

LG Christina
giftmischer16.01.11 21:24
Eigentlich ganz einfach: wenn ihr am 20.01.2011 den Kreditvertrag unterschreibt, müsst ihr ab dem 20.02. für die nicht abgerufene Summe 0,25% Zinsen bezahlen.

Beispiel:
Kredit 100.000
Wenn am 20.02.nichts ausgezahlt wurde, müsst ihr 250€ "Gebühren" bezahlen, dafür dass die Bank das Geld zur Verfügung stellt.
Sind z.B. 20.000 ausgezahlt worden, zahlt ihr die Kreditzinsen für die 20.000 und Bereitstellungsgebühr für die Restsumme von 80.000 (200€).

Evtl. solltet ihr versuchen, 3 Monate Bereitstellungsgebühren freie Zeit auszuhandeln
Tina2108216.01.11 22:08
Kapiere ich trotzdem nicht.

Also wir kaufen ein fertiges Haus Baujahr 1952 über 60.000 euro. Nehmen aber 20.000 noch dazu wegen Renovierung + 20.000 Euro Eigenkapital. Da haben wir insgesamt 100.000 komplett zu Verfügung.

50.000 läuft über die DeutscheBank mit 20 Jahre zinsfestschreibung und die anderen 30.000 über KFW. (=80.000 Euro)

Wenn z.B. am 20.01.11 der Kreditvertrag unterschrieben wird, haben wir 1 Monat Bereitstellungsfrei. Ich denke dann am 01.02.11 ist dann das Geld auf dem Konto in Höhe von 80.000.

Ab dem 20.02.11 würden wir dann weil wir das geld von der Bank haben 0,25% Bereitstellungszinsen zahlen? Ist das richtig?

Wenn wir z.B. ab 01.08.11 den Kredit tilgen würden, damit wir renovieren können und Kündigungsfrist haben bei unserer alten Mietwohnung, zahlen wir dann nur ab 20.02.11 die Bereitstellungszinsen oder verstehe ich das falsch?
giftmischer17.01.11 08:29
Tina21082 schrieb:

Wenn z.B. am 20.01.11 der Kreditvertrag unterschrieben wird, haben wir 1 Monat Bereitstellungsfrei. Ich denke dann am 01.02.11 ist dann das Geld auf dem Konto in Höhe von 80.000.

Ab dem 20.02.11 würden wir dann weil wir das geld von der Bank haben 0,25% Bereitstellungszinsen zahlen? Ist das richtig?

Wenn wir z.B. ab 01.08.11 den Kredit tilgen würden, damit wir Renovieren können und Kündigungsfrist haben bei unserer alten Mietwohnung, zahlen wir dann nur ab 20.02.11 die Bereitstellungszinsen oder verstehe ich das falsch?


Wenn ihr am 01.02. das Geld bekommt, müsst ihr normalerweise ab dem 01.02. auch Zins und Tilgung zahlen, es sei denn ihr habt etwas anderes vereinbart.
Wenn ihr, so wie du das schreibst, ab dem 01.08. anfangt zu TILGEN, müsst ihr bis dahin nur die Zinsen zahlen.

Bereitstellungszinsen würden dann KEINE anfallen, da ihr das Darlehen ja schon in Anspruch genommen habt.
Tina2108217.01.11 14:33
Jetzt verstehe ich.. Vielen vielen Dank....
bereitstellungszinsenkreditvertragmieteabzahlenverfügungtilgen