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ᐅ Bereitstellungszinsen und Fristen der Hausbaufirma im Werkvertrag


Erstellt am: 30.06.23 20:34

Lostikw30.06.23 20:34
Hallo zusammen,

wir bauen aktuell mit Streif Haus. Laut Werkvertrag sollte nach Vorliegen der kundenseitigen Liefervoraussetzungen (war Ende Januar der Fall) innerhalb von drei Monaten mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen auf der Baustelle begonnen werden. Der erste Bauabschnitt (Bodenplatte) sollte innerhalb von vier Wochen nach Baubeginn fertig sein.
Das wurde auch alles erfüllt, die Bodenplatte wurde kurz nach Ostern gegossen.

Der zweite Bauabschnitt (das eigentliche Haus) soll laut Werkvertrag in unserer Ausbaustufe binnen drei Monaten nach Baubeginn fertiggestellt sein, wobei zwischen Bauabschnitt 1 und 2 bis zu vier Wochen liegen.
Die Realität sieht so aus, dass wir unseren Stelltermin Ende September genannt bekommen haben. Das hat für uns zur Folge, dass mit dem 01.06. die zwölfmonatige, bereitstellungsfreie Zeit bei der Bank ausgelaufen ist und wir kürzlich zum ersten Mal Zinsen in Höhe von 1.100 Euro zu bezahlen hatten (der große Batzen für das eigentliche Haus liegt eben noch bei der Bank).

Wie verhält es sich nun mit einer etwaigen Schadensersatzforderung in Richtung Streif Haus? Schließlich zahlen wir zusammen mit der Miete nun bis das Haus steht deutlich mehr, als wenn wir regulär Zinsen und Tilgung an die Bank abgedrückt hätten?

Ich hätte das Bauunternehmen im ersten Schritt erstmal angemahnt, den bisher entstandenen und zu erwartenden Schaden benannt und schließlich den entstandenen Schaden eingefordert.

Gibt es hierzu Ratschläge aus der Community? Vielen Dank im Voraus!
kbt0930.06.23 20:51
Bauvoraussetzung geschaffen Ende Januar 2023
Bauabschnitt 1, Start innerhalb von 3 Monaten und dann Fertigstellung innerhalb eines Monats, also 02-05/2023
Bauabschnitt 2, bis 4 Wochen Wartezeit und dann bis 3 Monate Fertigstellung, also 06-09/2023
==> Einzug frühestens 10/2023 möglich.

Wenn das so passiert, dann passiert doch alles nach vereinbartem Vertrag. Weshalb soll es also einen Schuldigen geben dafür, dass ihr ab 06/2023 Zinsen zahlen müsst?
ypg30.06.23 21:05
Lostikw schrieb:

Schließlich zahlen wir zusammen mit der Miete nun bis das Haus steht deutlich mehr, als wenn wir regulär Zinsen und Tilgung an die Bank abgedrückt hätten?
Da seid ihr nicht die einzigen. Will damit nicht sagen, dass man Sammelklagen einleiten kann, sondern das es normal ist, dass man Bereitstellungszinsen zahlen muss und in die doppelte „Haushaltsführung“ kommt, warum auch immer. Diese Kosten plant man mit als Puffer ein. Wer das versäumt und denkt, alles läuft nach Finanzierungskonditionen, der hat den Hausbau ohne den Bauunternehmer geplant. Es ist nun mal so wie es ist. Wichtig ist der vertraglich gesetzte Übergabetermin. Nur der zählt.
Zaba12330.06.23 21:13
kbt09 schrieb:

Bauvoraussetzung geschaffen Ende Januar 2023
Bauabschnitt 1, Start innerhalb von 3 Monaten und dann Fertigstellung innerhalb eines Monats, also 02-05/2023
Bauabschnitt 2, bis 4 Wochen Wartezeit und dann bis 3 Monate Fertigstellung, also 06-09/2023
==> Einzug frühestens 10/2023 möglich.

Wenn das so passiert, dann passiert doch alles nach vereinbartem Vertrag. Weshalb soll es also einen Schuldigen geben dafür, dass ihr ab 06/2023 Zinsen zahlen müsst?
Wird nix geben. Gab es noch nie und wird es für dich auch nicht geben. Hättest Du so eine Extrawurst haben wollen, hätte man es in den Vertrag reinschreiben lassen müssen.
Du hast gefragt was die Erfahrung der Community ist, genau das ist die Erfahrung damit.
Lostikw30.06.23 21:22
kbt09 schrieb:

Bauvoraussetzung geschaffen Ende Januar 2023
Bauabschnitt 1, Start innerhalb von 3 Monaten und dann Fertigstellung innerhalb eines Monats, also 02-05/2023
Bauabschnitt 2, bis 4 Wochen Wartezeit und dann bis 3 Monate Fertigstellung, also 06-09/2023
==> Einzug frühestens 10/2023 möglich.

Wenn das so passiert, dann passiert doch alles nach vereinbartem Vertrag. Weshalb soll es also einen Schuldigen geben dafür, dass ihr ab 06/2023 Zinsen zahlen müsst?

Weil das Haus erst in der letzten Septemberwoche gestellt wird und der Innenausbau durch Streif Haus noch folgt. Ich rechne nicht mit einer Übergabe vor Dezember...
ypg schrieb:

Da seid ihr nicht die einzigen. Will damit nicht sagen, dass man Sammelklagen einleiten kann, sondern das es normal ist, dass man Bereitstellungszinsen zahlen muss und in die doppelte „Haushaltsführung“ kommt, warum auch immer. Diese Kosten plant man mit als Puffer ein. Wer das versäumt und denkt, alles läuft nach Finanzierungskonditionen, der hat den Hausbau ohne den Bauunternehmer geplant. Es ist nun mal so wie es ist. Wichtig ist der vertraglich gesetzte Übergabetermin. Nur der zählt.

Puffer ist vorhanden, dennoch will ich auch kein Geld verschenken, wenn es eine Möglichkeit gibt...
Zaba123 schrieb:

Wird nix geben. Gab es noch nie und wird es für dich auch nicht geben. Hättest Du so eine Extrawurst haben wollen, hätte man es in den Vertrag reinschreiben lassen müssen.
Du hast gefragt was die Erfahrung der Community ist, genau das ist die Erfahrung damit.

Wozu werden im Werkvertrag dann Bauabschnitte und Fristen vereinbart?
ypg30.06.23 21:31
Lostikw schrieb:

Puffer ist vorhanden, dennoch will ich auch kein Geld verschenken, wenn es eine Möglichkeit gibt...
Auch damit bist Du nicht der einzige. Eigentum verpflichtet und der Hausbau dazu kostet nun mal. Mit Geschenken hat das nichts zu tun.
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