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ᐅ Bemusterungsausstellung verbindlich? Abweichung zur Ausführung


Erstellt am: 01.09.19 08:48

Isarrauschen01.09.19 08:48
Hallo zusammen,

folgende Situation: Bei der Bemusterung haben wir uns bei unserem Fertighaushersteller zur Terrassenseite für eine Schiebetüre und zwei Fenstertüren entschieden.
In der Bemusterungsausstellung beträgt die Schwelle auf der Innenseite (Oberkante Fußboden bis Türleiste) 18mm.
Bei uns im Haus ausgeführt wurde eine Schwellenhöhe von 36mm.

In der Bemusterungsdokumentation (Vertragsgrundlage) sind leider keine Höhen und Toleranzen der Schwelle angegeben.
Die Fenstertüren sind jedoch identisch zur Ausstellung als "barrierearm" beschrieben (kein normierter Begriff).

Meine Frage an alle Experten und Erfahrenen: Welche Verbindlichkeit hat die Ausführung in einer Bemusterungsausstellung? Diese war letztlich auch der Grund für unsere Vertragsentscheidung. Kann ich eine identische Ausführung verlangen?

Ein Mangel wird seitens Baufirma nicht angesehen ("Schwelle immer noch barrierearm") und eine Korrektur aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands (Bodenbeläge müssten entfernt werden) nicht angeboten.

Vielen Dank für jede Rückmeldung
guckuck201.09.19 09:06
Verbindlich ist, was nieder- und unterschrieben wurde.
Sofern nicht „Ausführung identisch zum Muster XY“ oder sinngemäß vereinbart ist, sehe ich da schwarz.

Zumal die Verhältnismäßigkeit auch meiner Meinung nach nicht gegeben ist, wenn dazu Bodenbeläge und Estrichhöhen korrigiert werden müssten
Müllerin01.09.19 09:24
Isarrauschen schrieb:

In der Bemusterungsdokumentation (Vertragsgrundlage) sind leider keine Höhen und Toleranzen der Schwelle angegeben.

Diese war letztlich auch der Grund für unsere Vertragsentscheidung.

Wenn das mein Hauptkriterium ist, mich für einen Anbieter zu entscheiden, dann nehme ich diese Punkte schriftlich in den Vertrag auf.

Da ihr das nicht habt, und vmlt auch in den Ausführungsplänen nicht darauf geachtet habt, wo man es noch hätte anpassen können, sehe ich da auch keine Pflicht der Baufirma.
Den Estrich innen angleichen kann man machen - ist aber sicher ein Posten, den ihr jetzt selber zahlen dürft.
Isarrauschen01.09.19 10:41
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Für uns galt als verbindlich, dass was gezeigt wird bei einer Bemusterung auch so ausgeführt wird und nicht im Detail zu beschreiben ist. Den Antworten entnehme ich, dass eine Ausstellung in der Bemusterung jedoch gegenüber der späteren Ausführung nicht grundsätzlich verbindlich ist. Sollte hier jemand andere Erfahrungen gemacht haben, bitte um Rückmeldung.
nordanney01.09.19 12:21
Isarrauschen schrieb:

Für uns galt als verbindlich, dass was gezeigt wird bei einer Bemusterung auch so ausgeführt wird und nicht im Detail zu beschreiben ist.
Ihr sucht Euch also die Fenster z.B. im Musterhaus mit 3m Deckenhöhe aus und erwartet, dass Euer Haus dann auch 3m Deckenhöhe hat?

Ihr habt Euch Terrassentüren ausgesucht und bestellt und keine konkrete Ausführungsplanung. Die Fenster/Türen habt Ihr doch wie bestellt bekommen, oder? Damit sollte Eure Frage beantwortet sein.
Isarrauschen01.09.19 13:23
Wir haben ein Gesamtsystem Wandaufbau, Fenstertür und Bodenaufbau von einem GU bestellt, dazu zählt nicht nur die Tür sondern auch der Einbau. In den verbindlichen Plänen ist auch eine Brüstungshöhe von -3,6 bis -5,0 genannt. Wenn die Beschreibungen in der Ausstellung gleich zur Bestellung sind, erwarte ich eine identische Ausführung. Habe aber gelernt, dass doch besser jedes Maß festzuhalten ist (idealerweise inkl. erlaubter Toleranzen). Für alle zukünftigen Bauherren, hier als Hinweis.
fenstertürenverbindlichtoleranzenbarrierearmbodenbelägedeckenhöhe