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ᐅ Beleihungswertgutachten und Art. 13 Grundgesetz


Erstellt am: 14.09.16 10:17

HilfeHilfe15.09.16 06:56
Hallo,

ich kenne nur Außenbesichtigungen von denen die Kunden nichts mitbekommen bzw. vorab nur informiert werden.

Man muss als Bank ja auch Rückstellungen für möglichen Ausfallrisiken bilden. Die Immobilien dienen ja neben deiner persönlichen Haftung als Sicherheit.

Auch werden die Immobilien bewertet weil Darlehen auch ganz gerne verbrieft oder Pfanbriefe gepackt werden und "veräußert" werden. Risikotransfer an 3.

keine Angst ein ganz normaler Vorgang. In unserem Darlehensvertrag steht nur was drin das man von Außen besichtigen kann. Kann dich da verstehen das du keine Fotos von drin machen lassen willst.
Otus1115.09.16 07:00
maxundmoritz schrieb:
Hallo Otus11,

aha, dass soll also heißen, dass die Grundrechte nur für den Staat bindend sind. Alle anderen, sprich Privatpersonen oder Unternehmen dürfen diese beschneiden.
Vor wem soll alle staatliche Gewalt die Menschenwürde schützen? Vor sich selbst, da die Menschenwürde ja für alle anderen antastbar ist nur nicht für den Staat? Ist doch Quatsch!

Halbwissen ist auch quatsch...

Nein, dass soll es nicht heißen. Und steht da auch nicht.

Grundrechte binden und verpflichten den Staat und wollen den Bürger vor staatlichen Eingriffen schützen. Dazu zählen u.U. auch Eingriffe durch Gesetze. Hintergrund sind die Erfahrungen aus der NS Zeit. Sie sollen keine Spielwiese für Forentrolle sein.

Für Private untereinander, auch Unternehmer, oder den Staat, wenn er privatrechtlich auftritt, gelten Gesetze, z.B. kannst du ja mal laut Hausfriedensbruch rufen, wenn die Gutachter vor der Tür stehen und abwarten, ob das etwas bewirkt...

Dirk irrt indessen oben beim Vergleich zum Eigentumsvorbehalt. Das Bierchen ginge an mich. Denn:
Ja, du bist Eigentümer.
Im Sicherungsfall des Kredites musst du die Zwangsvollstreckung dulden, 1192, 1147 Baugesetzbuch. An deren Ende wird dir durch staatlichen Akt Eigentum entzogen.

Was Inhalt des Eigentums für Private ist, sagt der Staat in 903 Baugesetzbuch auf Basis des 14 GG:
- Das Recht, mit der Sache beliebig zu verfahren
- andere von jeder Einwirkung auszuschließen
- soweit Gesetz oder Rechte Dritter nicht entgegen stehen.

Und ja, auch die Sparkasse hat Rechte. Seien es vertragliche Nebenrechte oder solche infolge von Gesetzesänderungen

Grundrechte haben Schranken und / oder Eingriffsvorbehalte durch Gesetz.
So auch Art. 14 GG.

Wenn ein Privater (Sparkasse hat öffentlich-rechtliche kommunale Träger, ist aber privatrechtlich korporiert, handelt nach außen also privat) einen privaten Taxator zu einem privaten Kunden schickt, liegt kein staatlicher Eingriff in die Wohnung vor, auch nicht in Art. 13 GG.

Ich neige dazu, das Thema bald zu schließen, damit nicht noch mehr rechtlich verdreht wird.
Die Verfassungsbeschwerde steht dir natürlich frei, wenn die Antwort der Sparkasse nicht überzeugend sein sollte...
lastdrop15.09.16 09:17
maxundmoritz schrieb:

Was bedeutet Nachsicherung?

"Nach[be]Sicherung" bedeutet, dass Du zusätzliche Sicherheiten (Bargeld, Vermögen etc.) stellen müsstest, falls der Wert der Sicherheit für Dein Immobiliendarlehen (= Dein Haus) nicht (mehr) ausreichend ist, das Darlehen zufriedenstellen zu sichern.

Diese Regelung gibt es in Kreditverträgen. Ich kann aber nicht sagen, ob das bei privaten Immobilienkreditverträgen oder Banken AGBs üblicherweise enthalten ist.
toxicmolotof15.09.16 16:09
Mich würde wundern, wenn das Thema Nachsicherung nicht im Kreditvertrag stünde. Kann es aber auch nicht garantieren.

Was die Grundlagen betrifft, so ist es im Übrigen vollkommen unabhängig ob Sparkasse, Genossenschaft oder Privatbank.
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