ᐅ Bedeutung traufseitige Höhen?
Erstellt am: 22.03.19 08:12
Escroda22.03.19 15:28
Tobo1983 schrieb:
Mit diesem Plan kann ich ein nutzbares OG ja fast knicken :/Na ja, jetzt dramatisierst Du aber. Die Höhenfestsetzung der Traufe bedeutet hier ja im Ergebnis nur, dass kein Kniestock gewünscht ist. Dann wird das EG eben etwas größer und im DG werden Abseiten hergestellt. Eine "Stadtvilla" kannst Du natürlich knicken.Tobo1983 schrieb:
Kann ich iwo einen Antrag auf Änderung stellenNein - Also politisch irgendwie doch, aber das führt jetzt zu weit.Tobo1983 schrieb:
oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen?Ja. Mit dem Bauantrag. Befreiung nach §31 Baugesetzbuch. Sollte gut begründet sein, daher sollte sich dein Entwurfsverfasser dazu ein paar Gedanken machen. Du kannst Dich ja mal in der Umgebung umschauen, ob es schon einige Bestandsgebäude gibt, die offensichtlich nicht dem Bebauungsplan entsprechen.Sollte dein Grundstück aber keine Besonderheiten aufweisen (Größe, Lage, Höhe, Geometrie,...) sind die Chancen im Allgemeinen gering.
ypg24.03.19 02:25
Tobo1983 schrieb:
Mit diesem Plan kann ich ein nutzbares OG ja fast knicken :/Huch? Haben die anderen Häuser dort kein OG?
Und wenn doch... ist das nicht nutz- bzw bewohnbar?