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ᐅ Bebauungsplan: DH sind in ihrer Dachneigung einander anzupassen?

Erstellt am: 10.09.18 19:05
D
Der-w
Hallo liebes Forum.
Habe 2 kurze Fragen:
I.
Was bedeutet der Ausdruck
" DH sind in ihrer Dachneigung einander anzupassen"
Heißt es, dass ich einfach nur auch den Winkel übernehmen muss?Nachbar 40° ich 40°

ODER

Heißt es das ich komplett seine Dachform in Firstrichtung übernehmen muss?

Wenn b) dann müsste ich ja seine Haustiefe übernehmen oder?
Oder man baut nicht so tief und zieht den Kniestock hoch?

II.
Wie finde ich denn raus welcher Kniestock der Nachbar gebaut hat bzw wie seine Geometrie des Daches ist?
Bekomme ich das bei der Stadt bzw beim Bauamt?

Danke.
D
Der-w
11.09.18 21:56
Escroda schrieb:
Außer der Dachneigung gibt der Bebauungsplan ja auch die Firstrichtung vor. Es würde mich wundern, wenn es keine weiteren Festsetzungen im Textteil bezüglich der nachbarschaftlichen Anpassung gäbe, wie z.B. gemeinsame Traufhöhe (zumindest zur Straße) oder Kniestockverbot (zumindest Beschränkung). Wenn nicht, kannst Du das
machen.

Ich habe nichts gefunden..
Ich würde den Plan ja mal gerne hochlade aber die Datei ist immer zu groß
D
Der-w
12.09.18 09:51
Hier mal die Ausschnitte..Mehr sehe ich nicht..


Legende zu Planzeichen mit Hinweisen für Grundstücks- und Bauplanung



Scan eines Textdokuments mit Bauvorschriften und Festsetzungen
E
Escroda
12.09.18 16:05
Der-w schrieb:
Da könnte ich ja anderen Kniestock bauen als der Nachbar. Das wäre mein Glück...
Sieht so aus, als hättest Du Glück. Der Rahmen, den der Bebauungsplan vorgibt, bietet ja nicht allzu viele Möglichkeiten (kleines Baufenster, nur Doppelhäuser, feste Dachneigung und Firstrichtung, zwingende Zweigeschossigkeit) und gegen allzu große Planerphantasien hilft ja noch Art.8 BayBO:
... 2 Bauliche Anlagen dürfen das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten. ...
D
Der-w
12.09.18 18:13
Escroda schrieb:
Sieht so aus, als hättest Du Glück. Der Rahmen, den der Bebauungsplan vorgibt, bietet ja nicht allzu viele Möglichkeiten (kleines Baufenster, nur Doppelhäuser, feste Dachneigung und Firstrichtung, zwingende Zweigeschossigkeit) und gegen allzu große Planerphantasien hilft ja noch Art.8 BayBO:
... 2 Bauliche Anlagen dürfen das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten. ...
Das hört sich ironisch an.
Ich finde den Plan nicht verkehrt.
E
Escroda
12.09.18 18:46
Der-w schrieb:
Das hört sich ironisch an.
War nicht so gemeint. Ich bitte um Entschuldigung, wenn es so 'rübergekommen ist.
Ich bin in #6 nur von weiteren Festsetzungen wie Trauf- und/oder Firsthöhen, oder Klauseln zur Nachbarschaftsanpassung ausgegangen. Da die Ausschnitte in #8 aber auf das Bundesbaugesetz verweisen, muss es sich um einen mehr als 30 Jahre alten Bebauungsplan handeln. Damals waren solche Festsetzungen nicht so verbreitet wie heute. Mit meiner Aufzählung wollte ich nur deutlich machen, dass weitere Festsetzungen aus städtebaulichen Gründen hier auch nicht wirklich notwendig sind, da die vorhandenen genügen sollten, ein optisches Desaster zu verhindern.
D
Der-w
12.09.18 19:19
Was meinst du mit #6 und #8?
festsetzungen