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ᐅ Bebauungsplan Bayern: zulässige Dachformen Terrassenüberdachung


Erstellt am: 28.01.25 16:43

hanghaus202328.01.25 22:01
Vereinfachtes Verfahren heisst Du beachtest Alle Rechtsgrundlagen. Der Architekt kennt die. Daher seine Bedenken.

Terrassendach mit mehr als 15 Grad sind eher selten.
SliPkNoT184828.01.25 22:03
Würde bei dem Passus zum Hauptgebäude auch Pultdach auftauchen hätte er keine Bedenken.
11ant28.01.25 23:15
hanghaus2023 schrieb:

Terrassenüberdachungen dürfen in Bayern ohne ein Baugenehmigungsverfahren errichtet oder geändert werden, wenn ihre Fläche nicht größer als 30 m2 ist und ihre Tiefe nicht mehr als 3 m beträgt. Die Errichtung größerer Überdachungen ist dagegen grundsätzlich baugenehmigungspflichtig.
Wir reden wohl von https://www.hausbau-forum.de/threads/grundriss-einfamilienhaus-2-vollgeschosse-195-qm-satteldach-in-bayern.48136/ - da erscheint mir eine weggelassene Überdachung nicht glaubwürdig, um sie "spontan" nachzurüsten. Ich würde mich da nicht angreifbar machen:
hanghaus2023 schrieb:

Vereinfachtes Verfahren heisst Du beachtest Alle Rechtsgrundlagen. Der Architekt kennt die. Daher seine Bedenken.
SliPkNoT1848 schrieb:

Würde bei dem Passus zum Hauptgebäude auch Pultdach auftauchen hätte er keine Bedenken.
Ich hätte die Bedenken eher hinsichtlich des Architekten.
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hanghaus202329.01.25 09:09
Danke

Mich würde ja mal interessieren was der TE nun von den vielen Vorschlägen umgesetzt hat.

Die Terrasse kommt dann vermutlich nach SO.