Hallo zusammen,
wir warten momentan noch auf die Baugenehmigung durch das Landratsamt in Ostbayern.
Wir planen mit Bayernlabo Zinsverbilligungsprogram und KfW 300 Förderung zu finanzieren. Dies wurde im Vorfeld bereits auf Machbarkeit geklärt.
Leider ist unsere Bayernlabo Sachbearbeiterin absolut unkooperativ und beantwortet uns keinerlei Fragen vor Antragstellung mehr.
Das Problem, dass das KfW Programm 300 nun nicht nur teurer, sondern auch kurz vorm Ende steht, sollte ja bereits bekannt sein. Wir erwarten die positive Baugenehmigung in den nächsten Tagen.
Meine Frage ist nun, kann ich die KfW Förderung erst nach Bewilligung der Bayernlabo beantragen, oder könnte ich das einfach einen Tag später machen z.B.? So wäre der Bayernlabo Antrag dennoch der Erste.
Gibt es da Regelungen?
wir warten momentan noch auf die Baugenehmigung durch das Landratsamt in Ostbayern.
Wir planen mit Bayernlabo Zinsverbilligungsprogram und KfW 300 Förderung zu finanzieren. Dies wurde im Vorfeld bereits auf Machbarkeit geklärt.
Leider ist unsere Bayernlabo Sachbearbeiterin absolut unkooperativ und beantwortet uns keinerlei Fragen vor Antragstellung mehr.
Das Problem, dass das KfW Programm 300 nun nicht nur teurer, sondern auch kurz vorm Ende steht, sollte ja bereits bekannt sein. Wir erwarten die positive Baugenehmigung in den nächsten Tagen.
Meine Frage ist nun, kann ich die KfW Förderung erst nach Bewilligung der Bayernlabo beantragen, oder könnte ich das einfach einen Tag später machen z.B.? So wäre der Bayernlabo Antrag dennoch der Erste.
Gibt es da Regelungen?
N
nordanney27.07.24 17:33PavorNocturnus schrieb:
WFB 4.1. ..oder grundsätzlich die Abgabe
einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden
Lieferungs- oder Leistungsvertrags.Diese Formulierung kenne ich auch - steht in allen möglichen Bedingungen bei allen möglichen Förderbanken oder auch KfW-Mitteln.Aber ich habe noch nie gehört, dass ein KfW-Antrag (= Darlehensanstrag) einem konkreten Lieferungs- und Leistungsvertrag entspricht. Das ist mir komplett neu (und ich bin Immobilienfinanzierer). Bisher waren dies IMMER nur Handwerkerverträge oder Kaufverträge.
Genau aus diesem Grund habe ich bei Dir nachgefragt. Wo steht das? In dem von Dir genannten Punkt definitiv nicht. "...der Bauausführung zuzurechnender...". Nein, das ist kein Darlehensantrag.
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