ᐅ Bayerisches Wohnungsbauprogramm und Grundbucheintrag
Erstellt am: 26.01.2017 16:03
JoeHo 26.01.2017 16:03
Hallo,
ich möchte das Darlehen im Rahmen des Bayerisches Wohnungsbauprogramm beantragen und erfülle hierbei alle Kriterien.
Nun bekomme ich das wertvolle Grundstück von meinem Vater geschenkt. Was auf Grund des Freibetrages kein Problem hinsichtlich der Schenkungssteuer ist.
Die verantwortliche Dame von der Stadt für das Wohnungsbauprogramm sagte mir nun, dass das Grundstück bindend auf beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen werden muss.
Wenn dies der Fall ist, müssen wir eine fünfstellige Summe an Schenkungssteuer zahlen und das geplante Darlehen ist hinfällig.
Hat jemand von euch dahingehend Erfahrung?
ich möchte das Darlehen im Rahmen des Bayerisches Wohnungsbauprogramm beantragen und erfülle hierbei alle Kriterien.
Nun bekomme ich das wertvolle Grundstück von meinem Vater geschenkt. Was auf Grund des Freibetrages kein Problem hinsichtlich der Schenkungssteuer ist.
Die verantwortliche Dame von der Stadt für das Wohnungsbauprogramm sagte mir nun, dass das Grundstück bindend auf beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen werden muss.
Wenn dies der Fall ist, müssen wir eine fünfstellige Summe an Schenkungssteuer zahlen und das geplante Darlehen ist hinfällig.
Hat jemand von euch dahingehend Erfahrung?
Stockheim 26.01.2017 16:26
Was wäre wenn ihr zwei Termine beim Notar macht?
1. = Schenkung von deinem Vater auf dich
2. = Du gibst die Hälfte an deine Frau ab
Wären halt 2. Notar und Grundbuchkosten, aber bestimmt günstiger als fünfstelliger Steuerbetrag. Weiß allerdings nicht ob sowas durch geht :-)
1. = Schenkung von deinem Vater auf dich
2. = Du gibst die Hälfte an deine Frau ab
Wären halt 2. Notar und Grundbuchkosten, aber bestimmt günstiger als fünfstelliger Steuerbetrag. Weiß allerdings nicht ob sowas durch geht :-)
DG 26.01.2017 17:10
Hallo JoeHo,
lass' Dich mal von einem Steuerberater/Notar beraten, ich denke, dafür gibt es Lösungen.
MfG
Dirk Grafe
lass' Dich mal von einem Steuerberater/Notar beraten, ich denke, dafür gibt es Lösungen.
MfG
Dirk Grafe
JoeHo 30.01.2017 10:35
Hallo,
diese verschachtelte Schenkung haben wir schon in Betracht gezogen d.h. zuerst auf Sohn und dann von ihm auf Ehepartner, wobei deutlich höhere Freibeträge wirken.
Aber Baubeginn ist bereits im März und diese Konstellation muss auf mind. 6 Monate Schonfrist hinausgezogen werden, damit das Finanzamt diesen Weg bewilligt.
Also geht es in unserem Fall für die LaBo nur mit Eintrag von mir als Sohn in das Grundbuch.
Danke
diese verschachtelte Schenkung haben wir schon in Betracht gezogen d.h. zuerst auf Sohn und dann von ihm auf Ehepartner, wobei deutlich höhere Freibeträge wirken.
Aber Baubeginn ist bereits im März und diese Konstellation muss auf mind. 6 Monate Schonfrist hinausgezogen werden, damit das Finanzamt diesen Weg bewilligt.
Also geht es in unserem Fall für die LaBo nur mit Eintrag von mir als Sohn in das Grundbuch.
Danke
Stockheim 30.01.2017 10:51
spielt dann die Labo noch mit oder lasst ihr die dann außen vor?
Uns wurde auch gesagt, dass die Labor darauf besteht, dass alles auf beide Ehepartner läuft - also auch das Grundstück
Uns wurde auch gesagt, dass die Labor darauf besteht, dass alles auf beide Ehepartner läuft - also auch das Grundstück
JoeHo 30.01.2017 11:42
wenn der Grundbucheintrag auf beide Ehepartner gefordert wird, ist dieses Darlehen nicht lukrativ und wir werden verzichten.
Da uns auch der andere Weg (Kettenschenkung) durch die zeitliche Schonfrist und den bevorstehenden Baubeginn nicht möglich ist.
Da uns auch der andere Weg (Kettenschenkung) durch die zeitliche Schonfrist und den bevorstehenden Baubeginn nicht möglich ist.
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