Guten Tag,
wir haben Anfang des Jahres einen Werkvertrag abgeschlossen, nach ein zwei Rückschlägen auch ein Grundstück gefunden das uns super gefällt, Rücktrittsrecht ausgeräumt und es kann losgehen. Nun haben wir einen Brief mit einem groben Zeitplan bekommen: Fertigstellung August 2023... 25 Monate...
Laut Vertrag ist aber eine Bauzeit von 8 Monaten ab Eingang der Zusage des Baunantrags vermerkt. Natürlich kann das ziemlich lange dauern bis die Zusage kommt (vor allem wenn der für das Erstellen des Baunatrags verantwortliche Architekt auch vom Fertighausanbieter ist), aber 17 Monate scheint mir doch etwas sehr unrealistisch.
Die Verzögerung kommt laut Berater durch hohes Vertragsaufkommen (ein Schelm wer vermutet, dass der Anbieter mit der Festpreisgarantie die wir haben darauf pokern möchte, dass das Baumaterial wieder günstiger wird und deswegen verzögert).
Inwiefern ist also der Anbieter durch die Angabe der Bauzeit im Vertrag gebunden?
Prinzipiell könnten wir mit der Verzögerung leben, auch wenn sie wirklich unschön ist. Größere Bauchschmerzen bekommen wir aber durch folgenden Umstand:
Laut Bauvertrag ist auch der erste Teil des Geldes (10%) bei Eingang des bewilligten Bauantrags fällig. D.h. zu diesem Zeitpunkt muss auch der Kredit abgeschlossen sein. Wer ist dann für die Zahlung der Bereitstellungszinsen nach einem Jahr verantwortlich wenn sich von diesem Zeitpunk der Bau noch um mehr als ein Jahr verzögert, obwohl im Vertrag eine Bauzeit von 8 Monaten festgehalten ist?
Danke im Voraus
wir haben Anfang des Jahres einen Werkvertrag abgeschlossen, nach ein zwei Rückschlägen auch ein Grundstück gefunden das uns super gefällt, Rücktrittsrecht ausgeräumt und es kann losgehen. Nun haben wir einen Brief mit einem groben Zeitplan bekommen: Fertigstellung August 2023... 25 Monate...
Laut Vertrag ist aber eine Bauzeit von 8 Monaten ab Eingang der Zusage des Baunantrags vermerkt. Natürlich kann das ziemlich lange dauern bis die Zusage kommt (vor allem wenn der für das Erstellen des Baunatrags verantwortliche Architekt auch vom Fertighausanbieter ist), aber 17 Monate scheint mir doch etwas sehr unrealistisch.
Die Verzögerung kommt laut Berater durch hohes Vertragsaufkommen (ein Schelm wer vermutet, dass der Anbieter mit der Festpreisgarantie die wir haben darauf pokern möchte, dass das Baumaterial wieder günstiger wird und deswegen verzögert).
Inwiefern ist also der Anbieter durch die Angabe der Bauzeit im Vertrag gebunden?
Prinzipiell könnten wir mit der Verzögerung leben, auch wenn sie wirklich unschön ist. Größere Bauchschmerzen bekommen wir aber durch folgenden Umstand:
Laut Bauvertrag ist auch der erste Teil des Geldes (10%) bei Eingang des bewilligten Bauantrags fällig. D.h. zu diesem Zeitpunkt muss auch der Kredit abgeschlossen sein. Wer ist dann für die Zahlung der Bereitstellungszinsen nach einem Jahr verantwortlich wenn sich von diesem Zeitpunk der Bau noch um mehr als ein Jahr verzögert, obwohl im Vertrag eine Bauzeit von 8 Monaten festgehalten ist?
Danke im Voraus
N
nordanney09.07.21 13:51MrBlaTi schrieb:
Wenn das Unternehmen diesen Punkt nach hinten verschiebt ist das zwar unangenehm, aber da wir auch zu diesem Zeitpunkt erst den Kredit UnterschreibenDas wird noch schlimmer, als wenn Ihr schon jetzt den Kreditvertrag unterschreibt - zumindest was die Bauzeit angeht.Geh mal davon aus, dass Du in 12 oder mehr Monaten einen etwas höheren Zinssatz haben wirst. T€ 400 Darlehen auf 20 Jahre bei 0,20% mehr Zinsen sind irgendwo um T€ 15 Mehraufwand.
Mal eben Bereitstellungszinsen von 3% (?) für 9 Monate Verschiebung sind nur T€ 9.
nordanney schrieb:
Das wird noch schlimmer, als wenn Ihr schon jetzt den Kreditvertrag unterschreibt - zumindest was die Bauzinsen angeht.
Geh mal davon aus, dass Du in 12 oder mehr Monaten einen etwas höheren Zinssatz haben wirst. T€ 400 Darlehen auf 20 Jahre bei 0,20% mehr Zinsen sind irgendwo um T€ 15 Mehraufwand.
Mal eben Bereitstellungszinsen von 3% (?) für 9 Monate Verschiebung sind nur T€ 9.Da hast du absolut recht, genausogut kann aber der Zinssatz auch konstant bleiben oder sogar sinken (unwahrscheinlich). Es ist also in jedem Falle pokern, aber mit dem aktuellen Zinssatz könnte man sich das zumindest überlegenMrBlaTi schrieb:
aber zumindest gehe ich nicht davon aus dass darin steht "Wenn der Anbieter seine im Vertrag festgehaltenen Verpflichtungen nicht erfüllt haben sie Pech gehabt. Ätschibätsch"Die Liste von @nordanney mag zwar richtig sein. Ich sehe aber nicht unbedingt, dass sie bei Euch greift, bzw Ihr Euch darauf jetzt verlassen könnt.Zwar sind sie an die 8 Monate gebunden und dann greift sie (vermutlich auch), aber es geht ja jetzt erst in die Planung, so wie ich das verstehe.
Termin Vermesser, Baugrundgutachten, Stellung Baustrom und -Wasser… das kann alles dauern - gerade Baustrom kann sich (ich habe es selbst im Bauboom 2013 erlebt), bis zu nem halben Jahr hinziehen. Bestellst Du es jetzt schon, steht der Kasten einige Monate unbenutzt rum, ihr müsst aber zahlen.
MrBlaTi schrieb:
Wir wollen nur nicht für Kosten geradestehen die durch eine Verzögerung zustande kommt, die wir nicht zu verantworten haben und die es laut Vertrag nicht geben sollte.Da eben so viele kleine Rädchen eingestellt werden müssen, damit sich das große Rad dreht, kann sich vieles eben ziehen.Und sowas muss mit einkalkuliert werden.
von Euch. Es sind Eure Kosten, auch die Doppelbelastung Miete/Abschläge, Bereitstellungszinsen (die handelt man ggf. auch aus, usw. Die Zahlen viele, und das ist auch nicht ungewöhnlich, noch mit einem Verzug gleichzusetzen.
MrBlaTi schrieb:
Als Anfang ist ja das Vorliegen des bewilligten Bauantrag festgehalten.So ist es. Und der wird bei Euch wohl noch nicht beantragt sein.Die Konsequenz aus Eurer persönlichen Situation, dass ihr die ersten 10% auch schon finanzieren müsst: plant einen Puffer mit ein in der Finanzierung. Denn der BU ist nicht für alles bzw Doppelbelastung verantwortlich, die nichts mit Verzug zu tun hat.
H
hanghaus200009.07.21 16:56Was man hier so liest, da sind 1 Jahr Planung nicht so selten.
hanghaus2000 schrieb:
Als Verkäufer haette ich die auch nicht in den Vertrag geschrieben.
Ohne Vertragsstrafe ist ein Baufertigstellungsziel ein zahnloser Tieger.Bei uns sind es auch 8 Monate ab ersten Spatenstich. Vertragsstrafe beträgt 200 € / Tag.
Jeder Hausbauer, der eine Fertigstellungsgarantie ab einem gewissen Bau,- bzw Planungsfortschritt anbietet, weiß genau was er tut.
Der Startschuss für den Countdown wird immer so getaktet werden, dass er relativ sicher sein kann den Termin zu halten.
Wenn es heißt ab Baugenehmigung, dann werden die Bauantragsunterlagen eben erst fertig wenn absehbar ist, dass die Kapazitäten für die nächsten Schritte vorhanden sind.
Die sind ja auch nicht von gestern.
Und das ist ja auch recht und billig so.
Bei uns dauerte es nach Vertragsunterzeichnung auch lange, ich meine so ca. 4 Monate, bis mal der Architekt zur Grobplanung vorbei kam.
Der Startschuss für den Countdown wird immer so getaktet werden, dass er relativ sicher sein kann den Termin zu halten.
Wenn es heißt ab Baugenehmigung, dann werden die Bauantragsunterlagen eben erst fertig wenn absehbar ist, dass die Kapazitäten für die nächsten Schritte vorhanden sind.
Die sind ja auch nicht von gestern.
Und das ist ja auch recht und billig so.
Bei uns dauerte es nach Vertragsunterzeichnung auch lange, ich meine so ca. 4 Monate, bis mal der Architekt zur Grobplanung vorbei kam.
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