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MangoLychee04.11.17 22:02Ich bin ja gespannt ob der Kran gestellt werden kann. Vielleicht klappt es ja alles wie geplant, dann wären diese Gedanken ganz umsonst. Danke für die Antworten.
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MangoLychee04.11.17 22:13So richtig eindeutig muss ich sagen, kann ich das nicht interpretieren
kbt09 schrieb:
.. und so pauschal wie @Alex85 jetzt schreibt, würde ich nicht schreiben. Immerhin ist es ein Vorvertrag .. lies dir mal die ganzen Klauseln dazu durch.Der Vertrag ist ja noch gar nicht geschlossen. Der GU hat Fünf vor Zwölf festgestellt, dass er dort Probleme mit dem Kran bekommen kann und prüft nun, ob das stimmt. Falls ja, wird er sein Angebot überarbeiten.
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MangoLychee05.11.17 07:26Es kam als Schreiben von der Baufirma...
... vielen Dank für die Unterzeichnung des Vorvertrages. Leider können wir den Vorvertrag noch nicht gegenzeichnen und somit noch keine Annahme zusichern,...
Es steht die Problematik mit dem Kran stellen, dass es in einem ähnlichen Fall ca. 8000€ Aufpreis gekostet hat, ohne Kran zu bauen, dass Rohbaufirmen angeschrieben wurden, die sich das vor Ort anschauen sollen.
Was mich aber etwas stutzig macht, ist das was im Vortrag steht.
Bei Nichtzustandekommen des Vorvertrages zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin für die Erstellung der Baumaßnahme zu einem Gesamtpreis aus Gründen, die nicht durch die Auftragnehmerin zu vertreten sind, wird als Kostenerstattung für die Baueingabeunterlagen ein Pauschalbetrag in Höhe von 5% des Festpreises vereinbart. Beim Zustandekommen des Werkvertrages für die Erstellung der Gesamtbaumaßnahme durch die Auftragnehmerin sind die Kosten für die Baueinganeplanung im Festpreis und Leistungsumfang enthalten.
... vielen Dank für die Unterzeichnung des Vorvertrages. Leider können wir den Vorvertrag noch nicht gegenzeichnen und somit noch keine Annahme zusichern,...
Es steht die Problematik mit dem Kran stellen, dass es in einem ähnlichen Fall ca. 8000€ Aufpreis gekostet hat, ohne Kran zu bauen, dass Rohbaufirmen angeschrieben wurden, die sich das vor Ort anschauen sollen.
Was mich aber etwas stutzig macht, ist das was im Vortrag steht.
Bei Nichtzustandekommen des Vorvertrages zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin für die Erstellung der Baumaßnahme zu einem Gesamtpreis aus Gründen, die nicht durch die Auftragnehmerin zu vertreten sind, wird als Kostenerstattung für die Baueingabeunterlagen ein Pauschalbetrag in Höhe von 5% des Festpreises vereinbart. Beim Zustandekommen des Werkvertrages für die Erstellung der Gesamtbaumaßnahme durch die Auftragnehmerin sind die Kosten für die Baueinganeplanung im Festpreis und Leistungsumfang enthalten.