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ᐅ Bauvorlageberechtigter gesucht! Wer ist Zeichnungsberechtigt?


Erstellt am: 19.06.19 23:20

Charlott150519.06.19 23:20
Hallo ihr Lieben,

wir stehen vor einem großen Problem.
Wir sind kurz davor ein Grundstück zu kaufen und mit dem Bau zu beginnen.
Unser Bauleiter hat uns eine Bauzeichnerin empfohlen, die uns ein Haus unserer Wünsche gezeichnet hat. Sie meinte schon zu Anfang, dass sie das von einem Architekten abzeichnen lassen muss. Dies ist wohl schon mal so abgelaufen.

Jetzt steht die Finanzierung kurz vor dem Abschluss und das einzige was fehlt ist die Unterschrift eines Bauvorlageberechtigten. Scheinbar stellt der Architekt sich quer, den Hintergrund weiß ich leider nicht.

Nun habe ich gelesen, dass in SH und Hamburg auch ein Maurermeister, Zimmerermeister oder Betonbaumeister dies unterschreiben können.
Stimmt das und habt ihr damit Erfahrungen?

Scheinbar ist die Unterschrift nur für die Investitionsbank SH wichtig und hat mit der Haftung absolut nichts zu tun.
Habt ihr eine Idee, was wir jetzt tun können? Ich bin etwas verzweifelt, da wir eigentlich kurz vor dem Abschluss stehen und nun soll es an dieser Kleinigkeit scheitern....

Kurz zum Hintergrund: Wir bauen das Haus mit einer relativ kleinen Baufirma (Freunde von uns) und werden viel daran mitarbeiten.

Ich danke euch für jeden Tipp oder Hinweis...
Escroda20.06.19 07:37
Charlott1505 schrieb:

Nun habe ich gelesen, dass in SH und Hamburg auch ein Maurermeister, Zimmerermeister oder Betonbaumeister dies unterschreiben können.
Stimmt das und habt ihr damit Erfahrungen?
Das kommt darauf an, was Du bauen willst. Sofern der Meister für entsprechende Projekte ausreichend haftpflichtversichert ist, ist er für ein freistehendes zweigeschossiges Haus mit ein oder zwei Wohnungen bauvorlageberechtigt.
Charlott1505 schrieb:

Scheinbar ist die Unterschrift nur für die Investitionsbank SH wichtig und hat mit der Haftung absolut nichts zu tun.
Da trügt der Schein. Wie mein obiger Konditionalsatz schon andeutet, hat das mit der Haftung sehr viel zu tun und ist auch für die Genehmigungsbehörde zwingende Voraussetzung. Ohne Unterschrift eines nachgewiesen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers wird der Bauantrag wegen erheblicher Mängel unbearbeitet zurückgewiesen.
Tassimat20.06.19 10:11
Charlott1505 schrieb:

schon zu Anfang, dass sie das von einem Architekten abzeichnen lassen muss.
Warum denn das?? Egal, frage sie, wen sie empfiehlt, oder ist es ihr erstes Haus?

Edit: Ich sehs gerade, sie ist nur Bauzeichnerin, keine Architektin selber.
Charlott150520.06.19 10:23
Meint ihr, dass man damit einfach an einen Architekten herantreten darf?
Es ist ja quasi alles fertig, er soll es ‚nur‘ prüfen und quasi ein Auge auf den Bau haben.
In welcher Preisklasse bewegt man sich da?
HilfeHilfe20.06.19 10:23
Kann den Architekt verstehen . Will nicht haften
Tassimat20.06.19 10:26
Er könnte es sich teuer bezahlen lassen. Wäre wirklich interessant zu wissen was das Problem ist.
Also: Erfragen wer das ist und anrufen.
architektenunterschrifthaftung