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ᐅ Bauvertrag: Dauer des Baus


Erstellt am: 01.08.2016 17:16

AndreasPlü 01.08.2016 17:16
Hallo,

wir stehen ggf. kurz davor einen Bauvertrag abzuschließen. Die BBS ist im Großen und Ganzen ok, an manchen Ecken ist ggf. noch Klärungsbedarf - haben es vom Bauherren-Schutzbund prüfen lassen.

Nun wurde uns der eigentliche Bauvertrag zugesandt, darin steht:

" Vertragpartner, Grundstück, etc.

... Die Bauzeit von Baubeginn bis zum Einzug beträgt in der Regel 7-8 Monate. Die Erstellung der Arbeitspläne und Statik sowie Witterung und der Baufortschritt der laufenden Baustellen beeinflussen den Baubeginn.

Geplant ist der Baubeginn November/Dezember 2016."
Dann wird nochmal darauf hingewiesen, dass durch Weiohnachtne und Wetter bis zu 8 Wochen Verzögerungen im Winter auftreten können, auch darüber hinaus, wenn das Wetter dazwischen funkt.

Was mich aber stört ist die Formulierung ist 1. "in der Regel". Das heisst für mich: Bei vergleichbaren Bauvorhaben der Firma, aber es bezieht sich nicht explizit auf unseren Bau. Ist für mich zu offen. 2. "Geplant ist Baubeginn für November/Dezember 2016". Das heisst für mich nicht: Geplant ist es, aber nicht festgeschrieben, im Zweifel haben wir Pech und es verschiebt sich, weil was den Plan durchkreuzt hat.


Wie seht Ihr das, bin ich zu kritisch, oder habe ich Recht? Was ist üblich?

Und, kennt für den Notfall jemand eine gute und bezahlbare Baufirma im der Region Stuttgart? 😉

MarcWen 01.08.2016 17:25
AndreasPlü schrieb:

Was mich aber stört ist die Formulierung ist 1. "in der Regel". Das heisst für mich: Bei vergleichbaren Bauvorhaben der Firma, aber es bezieht sich nicht explizit auf unseren Bau. Ist für mich zu offen.

Ist doch logisch, man kann nur aus den Erfahrungen der Vergangenheit berichten und eine grobe Schätzung abgeben. Was aber bei eurem Bau passiert steht doch noch in den Sternen. Da können 1.000 oder auch 1 Ding schief gehen/verzögern.
AndreasPlü schrieb:

2. "Geplant ist Baubeginn für November/Dezember 2016". Das heisst für mich nicht: Geplant ist es, aber nicht festgeschrieben, im Zweifel haben wir Pech und es verschiebt sich, weil was den Plan durchkreuzt hat.

Genau, Pech, so kann man es mit einfachen Worten beschreiben. Der Dumme ist meist der Bauherr. Zumal vor Baubeginn noch einiges erledigt werden muss, worauf die Baufirma keinen direkten Einfluß hat.
Habt ihr schon eine Baugenehmigung? Wahrscheinlich nicht. Mancherorts kann das auch mal bis zu einem Jahr dauern. Und dann bleibt da immer noch die große Unbekannte "Wetter".

AndreasPlü 01.08.2016 17:30
MarcWen schrieb:
Ist doch logisch, man kann nur aus den Erfahrungen der Vergangenheit berichten und eine grobe Schätzung abgeben. Was aber bei eurem Bau passiert steht doch noch in den Sternen. Da können 1.000 oder auch 1 Ding schief gehen/verzögern.



Genau, Pech, so kann man es mit einfachen Worten beschreiben. Der Dumme ist meist der Bauherr. Zumal vor Baubeginn noch einiges erledigt werden muss, worauf die Baufirma keinen direkten Einfluß hat.
Habt ihr schon eine Baugenehmigung? Wahrscheinlich nicht. Mancherorts kann das auch mal bis zu einem Jahr dauern. Und dann bleibt da immer noch die große Unbekannte "Wetter".


Also, sind diese Formulierungen Deiner Meinung nach unbedenklich bzw. üblich?

Baugenehmigungsverfahren läuft 😉

Otus11 01.08.2016 17:49
AndreasPlü schrieb:
Also, sind diese Formulierungen Deiner Meinung nach unbedenklich bzw. üblich?

Baugenehmigungsverfahren läuft 😉

Ich bin zwar nicht Marc, aber m.E.:
Ja bzw. ja. 😀

Fällige Leistungen kannst / musst du später (durch angemessene Fristsetzung) nur selbst anmahnen, damit Verzug mit allen Rechtsfolgen eintritt. Verzug tritt dann nicht kalendarisch ein, sondern nach erfolglosem Ablauf der Frist.

Ob die Frist dann auch etwas bewirkt, ist eine andere Frage...
😉

Musketier 01.08.2016 18:05
Es wundert mich etwas, dass hier nicht stärker auf einer Terminisierung drängt.

Bei uns waren direkt 7 Monate Bauzeit festgeschrieben. Wetterbedingte Verschiebungen mußten nachgewiesen werden. Für alles was darüber hinausgeht, war automatisch eine Strafe festgeschrieben.
Einzig den Start hatten wir dummerweise nicht konkret festschreiben lassen, so dass wir nach Vorliegen aller Voraussetzungen für den Baustart (Grundstückskauf, Bemusterung etc.) noch ein halbes Jahr auf den Baubeginn warten mußten.

AndreasPlü 01.08.2016 18:10
Ich finde nämlich auch: Da es sich um eine Sache handelt, die im Zweifel sehr teuer werde kann (Verzugszinsen), finde ich die Freiheit dieser Formulierung ziemlich groß. Klar sollte das Unternehmen auch ein großes Interesse haben den Bau zeitnah fertig zu stellen, um die Rate zu bekommen, da aber aktuell Hochkonjuktur auf dem Bau herrscht und das Unternehmen recht groß ist (baut um die 50 Häuser im Jahr), sehe ich da ein gewisses Risiko.
festgeschriebenbauvertragbauzeitverzugfrist