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ᐅ Bauunternehmen Insolvent, wie weiter Vorgehen?


Erstellt am: 13.12.2023 16:38

Ike5199 13.12.2023 16:38
Hallo Hausbau-Forum,

unser Kampf mit unserem Fertighaus Unternehmen will kein Ende nehmen. Begonnen hat unsere Planung im Jahr 2021. Die Hausstellung war dann im Mai 2022. Bis dahin lief alles reibungslos und wir haben uns im Groben und Ganzen gut aufgehoben gefühlt. Ab dann wurde das Bauvorhaben zu einer reinsten Katastrophe, die Subunternehmen waren nur am pfuschen und der Bauleiter hat auch nur halblebig die Baustelle koordiniert. Die meisten Koordinationsaufwände, um die Baustelle überhaupt am Laufen zu halten, lagen schlussendlich bei mir selbst. Schlimmer wurde es ab dem Zeitpunkt, als gar keine Gewerke mehr auf der Baustelle waren und das Bauvorhaben mehrere Wochen einfach ruhte. Dies ging so lange, bis schlussendlich das vertragliche Fertigstellungsdatum überzogen wurde und ich die verkaufte Eigentumswohnung selbst nochmals mieten musste. Schlussendlich war der Einzug im Juni dieses Jahr. Dies mal als kurze Zusammenfassung der Historie unseres Bauvorhabens.

Nun zu dem eigentlichen großen Problem. Bei der Hausübergabe waren noch einige Mängel offen und auch unsere Heizung war nicht in Betrieb genommen. Zu diesem Zeitpunkt war von einer Insolvenz keine Rede. Wir sind somit guter Hoffnungen in das Haus eingezogen und der Herbst kam die Heizungsmonteure aber nicht. Mehrmaliger Kontakt mit dem Bauunternehmen liefen ins Nichts. Bis eines Tages durch einen Zufall mich die Nachrichten erreicht haben das Unternehmen ist zahlungsunfähig. Die Heizung haben wir im Nachgang von dem damaligen gestellten Heizungsmonteur in Betrieb nehmen lassen. Auch er wartet noch auf sein Geld und wusste nichts von dem Verfahren. Nun haben wir Post von unserem Anwalt erhalten, offene Forderungen gegenüber dem Unternehmen offen zu legen. Die offenen Punkte sind mir alle bekannt und können zu Papier gebracht werden.

Für mich stellt sich leider eine große Frage zu dem noch ausstehenden Blower Door Test. Dieser war vertraglich eigentlich durch das Bauunternehmen durchzuführen, was so nun aber nicht mehr stattfinden kann. Was passiert, wenn bei besagtem Test weitere Mängel auftauchen und da durch der Test nicht bestanden wird und Nachbesserungen gemacht werden müssen?


Derzeit haben wir noch einen gewissen Betrag zurückgehalten, kann ich meine Bedenken oder gar Rechte hier gegenüber dem Anwalt für das Insolvenzverfahren geltend machen? Das die Restzahlung erst nach Bestehen des Tests erfolgt, sonst wird das Geld einbehalten?

Danke euch und viele Grüße

11ant 13.12.2023 17:35
Ike5199 schrieb:

Mehrmaliger Kontakt mit dem Bauunternehmen liefen ins Nichts. Bis eines Tages durch einen Zufall mich die Nachrichten erreicht haben das Unternehmen ist zahlungsunfähig. Die Heizung haben wir im Nachgang von dem damaligen gestellten Heizungsmonteur in Betrieb nehmen lassen. Auch er wartet noch auf sein Geld und wusste nichts von dem Verfahren.
Wo kamen diese Nachrichten denn her, und weshalb erreichten sie nicht auch den Heizungsmonteur ?
Ike5199 schrieb:

Nun haben wir Post von unserem Anwalt erhalten, offene Forderungen gegenüber dem Unternehmen offen zu legen.
Wieso von Eurem Anwalt ?

Verifiziere mal die Nachrichten von der Insolvenz (welche Rechtsform hat denn das Bauunternehmen ?) und bespreche Dich dann mit einem Anwalt, der von Insolvenzrecht einschlägige Ahnung hat.
Ike5199 schrieb:

Zu diesem Zeitpunkt war von einer Insolvenz keine Rede.
... was nicht gleichbedeutend damit ist, eine solche habe noch nicht vorgelegen. Da gibt es klare Kriterien für, d.h. ein Geschäftsführer ist nicht frei in der Entscheidung, wann er einen Insolvenzverdacht anzumelden hat.

MayrCh 13.12.2023 19:55
Ike5199 schrieb:

zu dem noch ausstehenden Blower Door Test.
Blower-Door-Test nach Übergabe und Einzug? Wie muss man sich das vorstellen? Viel, sehr viel zu spät...

xMisterDx 13.12.2023 23:27
MayrCh schrieb:

Blower-Door-Test nach Übergabe und Einzug? Wie muss man sich das vorstellen? Viel, sehr viel zu spät...

Kann man so und so sehen. Keine Ahnung, ob der durchführende BlowerDoor-Messknecht gelogen hat, aber er sagte es fallen inzwischen nur noch recht wenige Häuser durch und wenn ist die Behebung eher eine Kleinigkeit. Grobe und gröbste Mängel entdeckt man entweder selbst während der Bauphase oder, wenn man absolut keinen Schimmer hat, dann der vom Bauherrn beauftragte Sachverständige.

Hier darf man sich das so vorstellen, dass das Haus offenbar mit erheblichen Mängeln abgenommen wurde. Und auch ein Bezug des Hauses vor 6 Monaten suggeriert nicht unbedingt, dass es durch die Mängel unbewohnbar wäre.
Wie so meist im Projektgeschäft, wenn die Abnahme erteilt und das Gros der Summe gezahlt ist, wendet man sich zunächst anderen Projekten zu, bei denen im Verhältnis zum Aufwand wesentlich mehr Geld zu holen ist. Restmängel hin oder her. Pareto-Prinzip, für die letzten 20% Geld gehen 80% des Gesamtaufwandes drauf.

Wobei ein Blower-Door-Test kein Grund ist, die Abnahme zu verweigern? Eine fehlende Heizung natürlich schon.

Grundaus 14.12.2023 07:43
Im Vertrag müsste wohl drin stehen, wann du welche Zahlungen zu leisten hat. Wenn du fällige Zahlungen zurück hälts, bekommst du ganz schnell Post vom Insolvenz Verwalter. Deine Geld Forderungen (Schadenersatz u.s.w) gehen ins Insolvenzverfahren und werden mit der allg. Quote bedient. Ob die Mängel noch behoben werden, kommt darauf an wie die Zukunft des Unternehmens ist. Wenn es abgewickelt/geschlossen wird und die Maschinen einzeln verkauft, sind die Chancen gering, dass da noch was gemacht wird.

Nutshell 14.12.2023 07:52
Lass doch einfach selbst einen blower door Test machen, kostet nicht die Welt.
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